Meldung von Missständen - ESMA
Stellungnahme zur Vorabkontrolle bezüglich der Politik der ESMA zur Meldung von Missständen (Fall 2016-1042)
Ziel von Whistleblowing ist es, Korruption aufzudecken, indem Mitarbeitern oder anderen Informanten sichere Kanäle geboten werden, um unethisches Verhalten am Arbeitsplatz zu melden. Bei derartigen Verfahren müssen sensible personenbezogene Daten über verdächtige Personen, Hinweisgeber und andere Parteien wie Zeugen verarbeitet werden. Die Organe und Einrichtungen der EU sind verpflichtet, über klare Whistleblowing-Verfahren zu verfügen. Diese Verpflichtung wird ihnen vom EU-Statut auferlegt; darin heißt es, dass Beamte, denen eine mögliche rechtswidrige Handlung bekannt wird, diese unverzüglich melden müssen. Aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens und der Risiken für die beteiligten Personen ist der Schutz ihrer personenbezogenen Daten von größter Bedeutung.
Stellungnahme zur Vorabkontrolle bezüglich der Politik der ESMA zur Meldung von Missständen (Fall 2016-1042)
Prior-check opinion on the Whistleblowing procedure - Community Plant Variety Office (CPVO) (Case 2015-1065)
The October 2016 edition of the EDPS Newsletter covers recently adopted Opinions on Big Data and the EU border package, the EDPS Guidelines on Whistleblowing and many other EDPS activities.
Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Informationen im Rahmen eines Verfahrens zur Meldung von Missständen
Eine aktualisierte Fassung dieser Leitlinien (veröffentlicht am 19. Dezember 2019) finden Sie hier
Stellungnahme zu meldeverfahren zur Betrugsbekämpfung (Fall 2013-0084)