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Meldung von Missständen („Whistleblowing“)

 

Ziel von Whistleblowing ist es, Korruption aufzudecken, indem Mitarbeitern oder anderen Informanten sichere Kanäle geboten werden, um unethisches Verhalten am Arbeitsplatz zu melden. Bei derartigen Verfahren müssen sensible personenbezogene Daten über verdächtige Personen, Hinweisgeber und andere Parteien wie Zeugen verarbeitet werden. Die Organe und Einrichtungen der EU sind verpflichtet, über klare Whistleblowing-Verfahren zu verfügen. Diese Verpflichtung wird ihnen vom EU-Statut auferlegt; darin heißt es, dass Beamte, denen eine mögliche rechtswidrige Handlung bekannt wird, diese unverzüglich melden müssen. Aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens und der Risiken für die beteiligten Personen ist der Schutz ihrer personenbezogenen Daten von größter Bedeutung.

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11
Jan
2017

Meldung von Missständen - ESMA

Stellungnahme zur Vorabkontrolle bezüglich der Politik der ESMA zur Meldung von Missständen (Fall 2016-1042)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
27
Oct
2016

Newsletter Nr. 49

The October 2016 edition of the EDPS Newsletter covers recently adopted Opinions on Big Data and the EU border package, the EDPS Guidelines on Whistleblowing and many other EDPS activities.

Verfügbare Sprachen: Englisch
18
Jul
2016

Verfahren zur Meldung von Missständen

Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Informationen im Rahmen eines Verfahrens zur Meldung von Missständen

Eine aktualisierte Fassung dieser Leitlinien (veröffentlicht am 19. Dezember 2019) finden Sie hier 

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch