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Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

 

Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen ist der Grundsatz, wonach eine Organisation (der Verantwortliche) sicherstellt, dass durch Voreinstellung nur Daten, die für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck unbedingt erforderlich sind, verarbeitet werden (ohne Eingreifen des Nutzers). Um dafür zu sorgen, dass dieser zentrale Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis auch angewandt wird, wird der EDSB entsprechende Leitfäden herausgeben.

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6
May
2011

Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern

Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101/EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern, OJ C 220/01, 26.07.2011, p.1
 

Verfügbare Sprachen: Bulgarian, Czech, Danish, Deutsch, Estonian, Greek, Englisch, Spanish, Französisch, Italian, Latvian, Lithuanian, Hungarian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Finnish, Swedish
18
Mar
2010

Stärkung des Vertrauens in die Informationsgesellschaft

Stellungnahme zur Stärkung des Vertrauens in die Informationsgesellschaft durch die Förderung des Schutzes von Daten und Privatsphäre