Print

Verordnung (EG) Nr. 45/2001

 

In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 sind die Pflichten der EU-Organe bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt, etwa die Verpflichtung, wonach jede von ihnen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Zudem wurde mit dieser Verordnung der Europäische Datenschutzbeauftragte als unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Wahrung des Rechts auf Privatsphäre durch die europäischen Organe und Einrichtungen sicherzustellen und den EU-Gesetzgeber zu Themen im Bereich des Datenschutzes zu beraten. Die Verordnung wird derzeit überarbeitet, um sie in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Januar 2017 einen Vorschlag.

Filters

13
Feb
2014

Investigative Data Consultation Platform - OLAF

EDPS Decision concerning the transfers of personal data carried out by OLAF through the Investigative Data Consultation Platform pursuant to Article 9(7) of Regulation (EC) No 45/2001

Verfügbare Sprachen: Englisch
Annex - Draft Administrative Cooperation Arrangement between the "European Anti-Fraud Office" (OLAF) and [The Partner]
Verfügbare Sprachen: Englisch
12
Feb
2014

Datenschutzkontrolle bei Europol

Anmerkungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Datenschutzkontrolle bei Europol, Rat der Europäischen Union / Arbeitsgruppe Strafverfolgung

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
9
Dec
2013

Allgemeinen Datenschutzverordnung

Offizieller Kommentar des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Anwendung der vorgeschlagenen Allgemeinen Datenschutzverordnung (ADSV) auf Organe und Einrichtungen der EU

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch