Videoüberwachungssystem - EFSA
Meldung vom 16. Juli 2013 für eine Vorabkontrolle des Videoüberwachungssystems bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (Fall 2013-0429)
Mit dem technologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte sind die Techniken zur Überwachung, Verfolgung und Profilerstellung einfacher, günstiger und präziser geworden. In der Folge hat die Überwachung sowohl im öffentlichen Sektor (beispielsweise zu Zwecken der Strafverfolgung und öffentlichen Sicherheit) als auch im privaten Sektor (beispielsweise für gezielte Werbung) zugenommen. Diese Praktiken können tiefgreifende Auswirkungen darauf haben, wie Menschen denken und handeln, sowie auf andere persönliche Rechte (wie die Freiheit der Meinungsäußerung oder die Vereinigungsfreiheit). Jede Form der Überwachung ist ein Eingriff in die Grundrechte auf Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre. Eine solche Maßnahme muss eine gesetzliche Grundlage haben und notwendig sowie verhältnismäßig sein.
Meldung vom 16. Juli 2013 für eine Vorabkontrolle des Videoüberwachungssystems bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (Fall 2013-0429)
Editorial von Peter Hustinx in "L'Observateur de Bruxelles", nr. 93, Juli 2013, S. 5-6
Stellungnahme vom 20. Juni 2013 zu einer vom Datenschutzbeauftragten der Europäischen Investitionsbank empfangenen Meldung zur Vorabkontrolle im Hinblick auf die Aufzeichnung von Telefonzentralen- und Sicherheitsraum-Telefongesprächen (Fall 2013-0297)
Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission über den „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert“