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Der Europäische Datenschutzbeauftragte fordert einen umfassenden Datenschutzrahmen für das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

27
Jul
2010

Der Europäische Datenschutzbeauftragte fordert einen umfassenden Datenschutzrahmen für das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

Heute richtete der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) einen Brief an die für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Generaldirektion der Kommission (GD MARKT), in dem er eine Bilanz dessen zieht, was erreicht wurde und welche weiteren Fortschritte in den im Bericht der Kommission über den Stand des Datenschutzes im Binnenmarkt-Informationssytem (IMI)(*) angesprochenen Themen zu machen seien. Das IMI ist eine Online-Anwendung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, miteinander zu kooperieren, um die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt zu verbessern. Dazu gehört auch die Erfassung und Weitergabe von relevanten persönlichen Daten.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte begrüßt die bisher erzielten Fortschritte und fordert die Kommission auf, weitere Schutzmaßnahmen umzusetzen, vor allem die Grundsätze des eingebauten Datenschutzes ('Privacy by Design'), und die Zusammenarbeit, soweit erforderlich, mit den Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten fortzusetzen.

Darüber hinaus appelliert der Europäische Datenschutzbeauftragte an die Kommission, ein neues Rechtsinstrument zu erlassen, um einen umfassenderen Rahmen für den Datenschutz im Rahmen des IMI festzulegen. Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "Die Annahme eines Rechtsinstruments wie eine Verordnung des Rates und des Parlaments ist notwendig, um einen umfassenderen Rahmen für den Betrieb des IMI einzurichten und für Rechtssicherheit und ein höheres Niveau des Datenschutzes zu sorgen. In unseren früheren Interventionen in Bezug auf das IMI haben wir kontinuierlich die Bedeutung eines solchen Rahmens unterstrichen."

Unter Berücksichtigung des erwarteten Umfangs und der Komplexität des Systems, sowie der Notwendigkeit, einige Erfahrungen mit der praktischen Nutzung des IMI zu erhalten, unterstützte der EDSB die Präferenz der Kommission für einen Schritt-für-Schritt-Ansatz. Basierend auf diesem Konzept wurden erhebliche Fortschritte gemacht. Während der EDSB mit den Ergebnissen bisher zufrieden ist, wird es für ein wichtiges und komplexes europäisches Informations-System wie das IMI unvermeidlich, dass ein verbindliches Rechtsinstrument als ein weiterer Schritt vorzugsweise im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen wird. Die Arbeit an der Entwicklung eines solchen Instruments sollte die ersten Erfahrungen mit dem IMI berücksichtigen und möglichst bald beginnen.

Der EDSB wird ebenfalls die Notwendigkeit einer gemeinsamen Sitzung mit den nationalen - und, soweit relevant, subnationalen - Datenschutzbehörden zu gegebener Zeit in Erwägung ziehen, um die Fragen, die im Rahmen der Aufsicht oder einer späteren Beratung mit Hinweis auf das IMI entstehen können, zu analysieren.

Hintergrundinformationen

Das IMI ist eine Online-Anwendung, die es nationalen, regionalen und lokalen Behörden in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht, schnell und einfach mit ihren Kollegen in anderen europäischen Ländern zu kommunizieren. Das IMI hilft den Benutzern den richtigen Ansprechpartner in einem anderen Land zu finden und erleichtert die Kommunikation mithilfe vorübersetzter Standardfragen und -antworten. Das IMI ist ein flexibles System, das im Rahmen verschiedener Binnenmarktvorschriften genutzt werden kann. Derzeit deckt es folgende Richtlinien ab: die Richtlinie über Berufsqualifikationen (2005/36/EG) und die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG).

(*) KOM (2010) 170 endg.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch