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Führerscheine und Fahrerkarten von Berufskraftfahrern zusammenzuführen, steht nicht vollständig im Einklang mit den Datenschutzprinzipien

17
Feb
2012

Führerscheine und Fahrerkarten von Berufskraftfahrern zusammenzuführen, steht nicht vollständig im Einklang mit den Datenschutzprinzipien

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat heute eine Stellungnahme zu einem Kommissionsvorschlag, der vorsieht, die Führerscheine und Fahrerkarten von Berufskraftfahrern zusammenzuführen, abgegeben. Die Integration zweier völlig unterschiedlicher Funktionalitäten in einer einzelnen Karte, die eine große Bandbreite von Daten über Berufskraftfahrer einschließlich ihrer Aktivitäten und Aufenthaltsorte sammelt, hätte schwerwiegende Auswirkungen auf das Grundrecht auf Datenschutz.

Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, erklärte hierzu: "Wir haben ernsthafte Zweifel an der noch zu zeigenden Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme. Hier ist ein in sich schlüssiger Ansatz des Gesetzgebers nötig, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen bezüglich der Daten von Kraftfahrern mit vollem Respekt für die Datenschutzprinzipien entwickelt werden."

Der EDSB ermutigt die Kommission, die Risiken, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in vernetzten intelligenten Transportsystemen verbunden sind, zu beachten. Er betont insbesondere, dass Datenschutz- und Sicherheitsfolgenabschätzungen nötig sind, bevor eine Zusammenführung von Fahrerkarten und Führerscheinen stattfinden kann. Weiterhin empfiehlt er:

  • die Auswirkungen der Nutzung eines Mikrochips in den Führerscheinen zu evaluieren;
  • sicherzustellen, dass das Gesamtdesign der Datenverarbeitung datenschutzfreundlich und verhältnismäßig zum verfolgten Zweck ist;
  • die Daten oder Kategorien von Daten, die auf dem Mikrochip gespeichert werden sollen, im Einklang mit den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit festzulegen;
  • ausreichende Garantien für die effektive Ausübung der Betroffenenrechte vorzusehen;
  • eine strenge Begrenzung der Zugangsrechte im Lichte der legitimen Zwecke, für die zuständige Behörden und andere Empfänger Zugang brauchen, vorzusehen.

Hintergrundinformationen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Er erfüllt diese Aufgabe, indem er

  • die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung überwacht,
  • in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und
  • mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch