Print

EDSB-Strategie 2013-2014 für Exzellenz im Datenschutz der EU-Einrichtungen

23
Jan
2013

EDSB-Strategie 2013-2014 für Exzellenz im Datenschutz der EU-Einrichtungen

Gestern Abend hat der EDSB hochrangigen Vertretern der EU-Einrichtungen einen Bericht mit seiner Strategie für 2013-2014 vorgestellt. Der EDSB skizzierte Prozess, Ziele und Ergebnisse einer umfassenden Analyse, eingeschlossen die Hauptbestandteile der Strategie 2013-2014. Es folgten Bemerkungen von der Vize-Präsidentin der Kommission, Viviane Reding, von Kommissarin Cecilia Malmström, von der Stellvertretenden Vorsitzenden des LIBE-Ausschusses des Europäischen Parlaments Sophie in 't Veld und vom EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung des Rats, Gilles de Kerchove.

Die Strategie beruht auf der vom EDSB im Juli 2011 eingeleiteten strategischen Überprüfung. Ziel der Überprüfung war es, Prioritäten zu ermitteln und der zunehmenden Arbeitslast und dem breiteren Tätigkeitsspektrum zu begegnen, das auf den EDSB in den kommenden Jahren zukommen wird.

Der EDSB erwähnte, dass der zunehmende Austausch personenbezogener Daten und sich ständig weiterentwickelnde Technologien bedeuten, dass die Sichtbarkeit und die Relevanz von Datenschutz jetzt größer als je zuvor sind. Gleichzeitig hat der Vertrag von Lissabon die Rechte auf Datenschutz und Privatsphäre im EU-Recht gestärkt. Um die Wirksamkeit dieser Rechte zu verbessern, hat die Europäische Kommission im Januar 2012 einen neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz vorgeschlagen. Dies wird direkte Auswirkungen für den EDSB haben.

Peter Hustinx, EDSB: "Durch einen umfangreichen Beratungsprozess mit unseren zahlreichen Partnern und Interessengruppen haben wir eine Strategie entwickelt, welche es uns ermöglichen wird, unsere Verpflichtungen gegenüber Bürgern und EU-Einrichtungen in einer sich kontinuierlich wandelnden Umwelt zu erfüllen."

Der EDSB-Bericht  erklärt die Strategie zu einem Zeitpunkt, an dem die Organisation in eine neue Phase tritt, die von Herausforderungen geprägt ist, besonders durch die Zunahme von Tätigkeiten des EDSB in Zeiten knapper Haushaltsmittel. Der wertvolle Beitrag der Beteiligten hat der Institution geholfen, ihre Leitlinien zu entwickeln und einen detaillierten Aktionsplan zu entwerfen, um ihre strategischen Ziele zu erreichen. Diese Aktionen werden die Wirkung der Arbeit des EDSB zum Datenschutz auf EU-Ebene maximieren und die Effizienz steigern, indem bestmöglichster Gebrauch von Ressourcen gemacht werden wird.

Durch den Gebrauch seiner Expertise, Autorität und formalen Befugnisse will der EDSB ein Bewusstsein über den Datenschutz als ein Grundrecht und wesentlichen Teil guter öffentlicher Politik und Verwaltung für EU-Institutionen schaffen. Indem er selektiv und verhältnismäßig vorgeht, will er garantieren, dass Datenschutz ein integraler Bestandteil der Politikgestaltung und Gesetzgebung in allen Kompetenzbereichen der EU sein wird.

Insbesondere hat er Aktivitäten ermittelt, die die Verantwortlichkeit von politischen Entscheidungsträgern und für die Datenverarbeitung Verantwortlichen betont, und Aktivitäten, die auf der wichtigen Rolle der behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) aufbauen. Diese Aktivitäten sind Hauptbestandteile der vorgeschlagenen Rechtsreformen und werden zeigen, wie die Einhaltung von Vorschriften in Zeiten knapper Haushaltsmittel verbessert werden kann.

Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB: "Unser Ziel ist es, alle EU-Organe und -Einrichtungen bei der Umsetzung von Datenschutzgrundsätzen proaktiv, beständig und zuverlässig zu unterstützen."

Der EDSB wird weiterhin  seine Strategie entwickeln und auf ihr aufbauen, um effektiv der Herausforderung zu begegnen, Exzellenz im Datenschutz auf  europäischer Ebene über 2014 hinaus zu erreichen.

Hintergrundinformationen

Artikel 41 (2) der Datenschutzverordnung machte den EDSB zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung und anderer relevanter Rechtsakte der Union bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Einrichtungen, und für die Beratung der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und der betroffenen Personen in allen die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffenden Angelegenheiten. Der EDSB hat eine Reihe von spezifischen Befugnissen, um sicher zu stellen, dass EU-Einrichtungen die Verordnung einhalten. Eine der Pflichten des EDSB ist es, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu neuen Gesetzesvorschlägen und einer Vielzahl anderer Angelegenheiten, die Auswirkungen auf den Datenschutz haben, zu beraten.

Personenbezogene Daten: alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, wie zum Beispiel Namen, Geburtsdaten, Fotografien, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Details, wie z.B. Gesundheitsdaten, für Beurteilungszwecke verwendete Daten und Verkehrsdaten beim Gebrauch von Telefon, E-Mail oder Internet werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.

EU-Organe und Einrichtungen: alle Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen, die für die Europäische Union tätig sind (z.B. Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Zentralbank, spezialisierte und dezentralisierte EU-Agenturen).

DSB: Jedes Organ oder jede Einrichtung bestellt einen behördlichen Datenschutzbeauftragten. Es ist die Pflicht des DSB, in unabhängiger Art und Weise die innerbehördliche Anwendung der Verordnung zu gewährleisten. Dies schließt auch andere Aufgaben ein so wie z.B. die Gewährleistung, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichen und die betroffenen Personen über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind, und die Zusammenarbeit mit dem EDSB auf seine Anfrage oder auf eigene Initiative. Eine Liste von behördlichen Datenschutzbeauftragten ist auf der Website des EDSB zu finden.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch