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Wiederherstellung des Vertrauens in den Markt für Finanzdienstleistungen: zehn Schritte für den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Informationen

25
Nov
2014

Wiederherstellung des Vertrauens in den Markt für Finanzdienstleistungen: zehn Schritte für den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Informationen

Der Datenschutz kann die europäische Wirtschaft unterstützen, wie der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) heute anlässlich der Veröffentlichung von Leitlinien zum Datenschutz in der Regulierung von Finanzdienstleistungen auf EU-Ebene erklärte. In diesen Leitlinien erklärt der EDSB, wie die Aufsicht über Finanzmärkte die Rechte betroffener Personen auf Privatsphäre und Datenschutz achten und das Vertrauen in den Markt für Finanzdienstleistungen wiederherstellen kann.

EDSB Peter Hustinx erklärte hierzu: "Um eine Wiederholung der Finanzkrise von 2008 zu verhindern, werden weitreichende Reformen umgesetzt. Die Rechenschaftspflicht und Transparenz von Märkten sind legitime Politikziele, bedeuten in der Praxis aber die Erhebung, Nutzung und Speicherung großer Mengen personenbezogener Daten durch die Wirtschaft und durch Aufsichtsbehörden. Unsere Leitlinien sind ein praxisorientierter Handwerkskasten, um sicherzustellen, dass die EU-Datenschutzregeln bei der Entwicklung von EU-Finanzpolitik und -Regeln von Anfang an mitbedacht werden."

Seit 2008 wurden mehr als 40 neue Rechtsakte im Bereich der Finanzdienstleistungen vorgelegt; der EDSB hat das Parlament, den Rat und die Kommission aktiv bezüglich der Konformität mit der Grundrechtecharta beraten. Die Leitlinien des EDSB fassen diese Ratschläge nun in einem einzigen Dokument zusammen.

Giovanni Buttarelli, der stellvertretende EDSB, erklärte hierzu: "Datenschutzregeln können - genau wie Finanzmarktregeln - Außenstehenden komplex erscheinen. Unsere Leitlinien erklären in einer einfach zu befolgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie der Datenschutz mit einer effektiven Regulierung des Finanzmarktes vereinbar und für sie notwendig ist. Der Wert persönlicher Informationen ist im Gleichschritt mit dem Wachstum der digitalen Wirtschaft gestiegen und es ist wichtig, dass sie in allen Wirtschaftsbereichen geschützt werden. Dies sind die ersten von mehreren geplanten Leitlinien des EDSB, die die jeweiligen Bedürfnisse verschiedener Sektoren ansprechen werden.

Der EDSB arbeitet mit den anderen Organen der EU in ihren Anstrengungen, den Sektor der Finanzdienstleistungen zu stabilisieren und ähnliche Datenschutzprobleme in anderen Sektoren anzugehen, zusammen. Ein Handwerkskasten mit sektorspezifischen Leitlinien wurde in dem im Juni 2014 angenommenen Strategiepapier Der EDSB als Berater von EU-Organen in Fragen der Strategie und Gesetzgebung: ein Rückblick auf die Erfahrungen aus zehn Jahren angekündigt.

Hintergrundinformation

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz sind Grundrechte in der EU. Nach der Datenschutzverordnung (EG) Nr. 45/2001 ist es eine der Aufgaben des EDSB, das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission zu Vorschlägen für neue Rechtsakte und andere Themen, die sich auf den Datenschutz auswirken, zu beraten. Zusätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Organe und -Einrichtungen, wenn sie spezifische Risiken für Individuen („betroffene Personen“) mit sich bringt, einer Vorabkontrolle durch den EDSB unterworfen. Wenn die vorgelegte Verarbeitung nach Ansicht des EDSB zu einem Verstoß gegen Bestimmunen der Verordnung führen könnte, legt er Verbesserungsvorschläge vor.

Strategiepapier, Juni 2014: Der EDSB als Berater von EU-Organen in Fragen der Strategie und Gesetzgebung: ein Rückblick auf die Erfahrungen aus zehn Jahren

Die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der EU zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität, die Effizienz des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen, die Integrität des Marktes und das Vertrauen in den Markt abzusichern. Beispiel für solche Maßnahmen sind Regeln zum Eigenkapital von Banken, für den Handel mit Derivativen, für Versicherungen, Wertpapiere und Investmentfonds, Finanzmarktinfrastrukturen, Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Zahlungsverkehrssysteme. Seit 2008 wurde eine Vielzahl solcher Rechtsakte vorgeschlagen und angenommen. Sie haben die Marktaufsicht verschärft, den Aufsichtsbehörden neue Befugnisse gegeben und die Transparenz und den Schutz gegen risikoreiche Aktivitäten verbessert. Dies Regeln bringen ebenfalls umfangreiche - und oftmals breit angelegte - Datenverarbeitungen über natürliche Personen mit sich, die mit den EU-Regeln und -Prinzipien im Einklang stehen müssen, insbesondere wenn es Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre gibt. Bis zum heutigen Tage hat der EDSB 14 einzelne Stellungnahmen zu Rechtsetzungsvorschlägen in diesem Bereich abgegeben.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche (lebende) Person, wie Namen, Geburtsdaten, Fotografien, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Details, wie Gesundheitsdaten, für Beurteilungszwecke verwendete Daten und Verkehrsdaten bei Nutzung von Telefon, E-Mail oder Internet, werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.

Privatsphäre bezeichnet das Recht einer Person, in Ruhe gelassen zu werden und Kontrolle über die Informationen über sich selbst auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre bzw. den Schutz des Privatlebens ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Grundrechtecharta (Artikel 7) festgeschrieben. Die Charta enthält auch ein explizites Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch