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Mit gutem Beispiel vorangehen: Strategie des EDSB für 2015-2019

2
Mar
2015

Mit gutem Beispiel vorangehen: Strategie des EDSB für 2015-2019

Heute Abend hat der neue Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hochrangigen EU-Vertretern seine Strategie für 2015 bis 2019 vorgestellt. Giovanni Buttarelli fasste drei Monate nach seiner Ernennung die Ziele für seine fünfjährige Amtszeit und die Aktionen, die der EDSB als Organisation plant, um seine Vision Realität werden zu lassen, zusammen. Im Anschluss an seine Rede in den Räumlichkeiten der Europäischen Kommission gaben der Erste Vizepräsident der Kommission Frans Timmermans und der Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments Claude Moraes ihre Anmerkungen ab.

Der EDSB Giovanni Buttarelli erklärt hierzu: “Wir sind an einem Schlüsselmoment für den Datenschutz, in einer Periode noch nie dagewesenen Wandels und politischer Wichtigkeit, nicht nur in der EU, sondern weltweit. Unsere Ziele und Ambitionen für die nächsten fünf Jahre bauen auf unseren Stärken, Erfolgen und gewonnenen Erkenntnissen auf. Mit unserer rechtlichen und technischen Expertise sind wir in einer einzigartigen Position, der EU dabei zu helfen, effektive, praktikable und innovative Lösungen zu finden, die unsere Grundrechte in der neuen digitalen Welt schützen werden. Unser Ziel – in umfassender Zusammenarbeit mit unseren Kollegen auf nationaler Ebene – ist, dass die EU beim Datenschutz mit einer Stimme spricht; einer Stimme, die glaubwürdig, informiert und relevant ist.

Der EDSB hat drei strategische Ziele und eine Anzahl von Aktionen, um sie zu erreichen, identifiziert:

  • Der Datenschutz wird digital

Um den Nutzen neuer Technologien zu ernten und gleichzeitig die Rechte der Individuen zu schützen, will der neue EDSB ein Epizentrum für kreative Ideen und innovative Lösungen sein, um bestehende Datenschutzprinzipien für die globale digitale Arena anzupassen.

Die Rechenschaftspflicht ("accountability") bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist eine globale Herausforderung; der EDSB wird horizontal über verschiedene Politikbereiche hinweg arbeiten, um Technologien zu unterstützen, die die Privatsphäre schützen sowie für mehr Transparenz, Kontrolle durch die Nutzer und bessere Rechenschaftspflicht im Bereich "Big Data" sorgen.

  • Globale Partnerschaften schmieden

Datenschutzgesetze halten sich an Grenzen, personenbezogene Daten aber nicht. Der EDSB wird sich für globale Partnerschaften mit Datenschutzbehörden, Experten, Drittstaaten und internationalen Organisationen einsetzen, um auf einen gesellschaftlichen Konsens über Prinzipien hinzuarbeiten. Diese Prinzipien können dann in die Gesetzgebung, die Gestaltung von Geschäftsprozessen und Technologien sowie die Möglichkeiten für die Interoperabilität verschiedener Datenschutzsysteme einfließen.

Der Stellvertretende EDSB Wojciech Wiewiórowski erklärt hierzu: "Europa muss bei der Gestaltung eines globalen digitalen Standards für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz, der sich auf die Rechte der Personen fokussiert, vorangehen. Die Art und Weise, in der wir auf schnellen Wandel und Herausforderungen, Bedrohungen unserer Sicherheit eingeschlossen, reagieren, wird Konsequenzen für uns und die folgenden Generationen, die die digitale Welt erben werden, haben. Mit einer einzigartigen EU-Perspektive ist der EDSB ein geborener Vermittler für die europäische und globale Zusammenarbeit zu diesen Themen."

  • Ein neues Kapitel für den Datenschutz in der EU

Die Reform des EU-Datenschutzrahmens ist dringend. Während der technologische Wandel voranschreitet, sind offizielle Reaktionen langsam. Es ist unabdinglich, einen neuen Regelsatz zu verabschieden, um den Datenschutz für die Zukunft einfacher, klarer und weniger bürokratisch zu machen.

In enger Zusammenarbeit mit seinen Partnern in der Artikel-29-Datenschutzgruppe wird der EDSB in den Diskussionen zum Datenschutzreformpaket ein proaktiverer Partner für das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die Europäische Kommission sein, insbesondere im finalen Trilog. Wir werden praktische und machbare Lösungen suchen, die unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden und flexibel genug sind, um technologischen Innovationen und grenzüberschreitenden Datenströmen Rechnung zu tragen.
Aufgrund ihrer Neuartigkeit und ihrer globalen Dimension wird die Strategie in den nächsten zwei Wochen in verschiedenen internationalen Veranstaltungen vorgestellt werden.

Hintergrundinformationen
Die Privatsphäre und der Datenschutz sind in der EU Grundrechte. Datenschutz ist ein durch europäisches Recht geschütztes und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Grundrecht.

Im Detail sind die Regeln für den Datenschutz in der EU-Verwaltung, ebenso wie die Aufgaben des EDSB, in der Datenschutzverordnung (EG) Nr. 45/2001 geregelt. Eine der Aufgaben des EDSB ist es, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Vorschlägen für neue Rechtsakte und andere Themen, die sich auf den Datenschutz auswirken, zu beraten. Zusätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Organe und -Einrichtungen, wenn sie spezifische Risiken für Individuen („betroffene Personen“) mit sich bringt, einer Vorabkontrolle durch den EDSB unterworfen.

Giovanni Buttarelli (EDSB) und Wojciech Wiewiórowski (Stellvertretender EDSB) sind die durch eine gemeinsame Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rats ernannten Mitglieder des EDSB als Organ der EU. Für einen Amtszeit von fünf Jahren ernannt, haben sie ihr Amt am 4. Dezember 2014 übernommen. Zusammen mit einer grundlegenden Verpflichtung auf seine Unabhängigkeit, beinhalten die Aufgaben (1) des EDSB:

(1) 1 Ausschreibung der Stelle des Europäischen Datenschutzbeauftragten COM/2014/10354, Amtsblatt der EU, Serie C 163 A/6, 28.5.2014.

  • Gesamtkonzepte zu entwickeln und zu vermitteln, global zu denken und konkrete Empfehlungen und praktikable Lösungen zu formulieren;
  • Leitlinien vorzugeben, um neuen und unvorhergesehenen Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes zu begegnen;•
  • Repräsentation auf höchster Ebene und Beziehungen zu vielfältigen Interessengruppen in den EU-Organen und -Einrichtungen, den Mitgliedstaaten, Drittstaaten und anderen nationalen und internationalen Organisationen aufzubauen und zu pflegen;

Die Datenschutzbeauftragten werden in ihren Aufgaben vom Büro des EDSB, einem dynamischen Team von versierten und erfahrenen Juristen, IT-Experten und Verwaltungsspezialisten, unterstützt. Ziel des Büros des EDSB ist es, ein unparteiliches Exzellenzzentrum für die Durchsetzung und Stärkung von EU-Datenschutzstandards und des Schutzes der Privatsphäre - sowohl in der Praxis, als auch auf rechtlicher Ebene - zu sein.

Personenbezogene Informationen/Daten: jegliche Information, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare (lebende) natürliche Person bezieht. Beispiele sind Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videos, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Angaben, wie etwa IP-Adressen und der Inhalt von Nachrichten, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen erstellt wurden, werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.
Privatsphäre: das Recht einer Person, in Ruhe gelassen zu werden und Kontrolle über die Informationen über sich selbst auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre bzw. den Schutz des Privatlebens ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 7) festgeschrieben. Die Charta enthält auch ein explizites Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Verarbeitung personenbezogener Daten: Artikel 2, Punkt b) der Verordnung (EG) 45/2001 definiert die Verarbeitung personenbezogener Daten als „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Wiederauffinden, das Abfragen, die Nutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten”. Siehe ebenfalls den Glossar auf der Website des EDSB.

EU-Datenschutzreformpaket: Am 25. Januar 2012 hat die Kommission ihr Reformpaket vorgestellt. Es besteht aus zwei Rechtsetzungsvorschlägen: einer Grundverordnung zum Datenschutz (die in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar sein wird) und einer spezifischen Richtlinie zum Datenschutz im Polizei- und Justizbereich (die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss). Zusätzlich zu seiner am 7. März 2012 veröffentlichten Stellungnahme, in der er seine Position zu den beiden Vorschlägen erläuterte, hat der EDSB am 15. März 2013 zusätzliche Kommentare abgegeben. Die beiden Vorschläge wurden im Europäischen Parlament und im Rat ausgiebig diskutiert. Der EDSB ist in diesem Prozess regelmäßig mit den relevanten Abteilungen der drei Hauptorgane der EU in Kontakt, entweder in Folge unserer Kommentare und Stellungnahmen gegenüber der Kommission oder in Diskussionen und Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat.

"Big Data" bezeichnet gewaltige digitale Datensammlungen unter der Kontrolle von Unternehmen, Regierungen oder anderen großen Organisationen, die dann ausführlich mittels Algorithmen analysiert werden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme 03/2013 der Artikel-29-Datenschutzgruppe zum Konzept der Zweckbindung, Seite 35.

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