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Migration, Sicherheit und Grundrechte: eine kritische Herausforderung für die EU

22
Sep
2016

Migration, Sicherheit und Grundrechte: eine kritische Herausforderung für die EU

Angesichts der Suche der EU nach dem besten Konzept für die Sicherung ihrer Grenzen ist der Europäische Datenschutzbeauftragte der Auffassung, dass für die Bürger die Wirksamkeit der vorgebrachten Vorschläge, aber auch die Einhaltung der Datenschutzgesetze sichergestellt werden muss. In seinen Stellungnahmen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und zum Maßnahmenpaket „Intelligente Grenzen“ legte er dar, dass eine weitere Bewertung der Reform der Grenzpolitik der EU von wesentlicher Bedeutung ist, um die vollständige Vereinbarkeit mit der Achtung der Grundrechte derjenigen, die in die EU ein- oder ausreisen, sicherzustellen.

Giovanni Buttarelli, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), erklärte dazu: „Der EDSB erkennt die Notwendigkeit für die EU, die mit Migration, Grenzen und Flüchtlingen verbundenen Herausforderungen besser zu bewältigen. Wir empfehlen jedoch, zusätzliche Verbesserungen der überarbeiteten Vorschläge zu prüfen, da diese Vorschläge eine umfassende Erfassung von Daten über Drittstaatsangehörige betreffen, deren Freiheiten, Rechte und legitimen Interessen erheblich beeinträchtigt werden können. Grenzkontrolle und Strafverfolgung sind zwei unterschiedliche Ziele und müssen klarer voneinander getrennt werden. Für Flüchtlinge, Asylbewerber, irreguläre Einwanderer und normale Reisende sind möglicherweise verschiedene Regelungen erforderlich.“

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab, Lücken in der derzeitigen Grenzschutzpolitik der EU zu schließen, und sowohl beim Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) als auch beim Maßnahmenpaket „Intelligente Grenzen“ ist ein Zugang für Strafverfolgungszwecke vorgesehen. Zwar ist es nach Ansicht des EDSB wichtig, dass die EU-Mitgliedstaaten mittels einer Intensivierung der Zusammenarbeit und des Datenaustausches die Sicherheit stärken, doch erinnert er daran, dass dabei die Freiheiten und Grundrechte in der Praxis vollständig gewahrt werden müssen.

Die Empfehlungen des EDSB zur Verbesserung des Datenschutzes in diesen Vorschlägen beziehen sich insbesondere auf die Speicherfristen, die Erfassung von Gesichtsbildern von visapflichtigen Reisenden, die Verwendung sensibler Informationen wie etwa biometrische Daten sowie Sicherheitsmaßnahmen.

In seinen Stellungnahmen weist der EDSB auf die Rolle der eu-LISA und von Frontex in spezifischen Datenverarbeitungsvorgängen wie etwa der Erstellung von Statistiken sowie auf die Lage von Minderjährigen bei der Erfassung von Fingerabdrücken hin.

Der EDSB erkennt die Notwendigkeit eines besseren Informationsaustausches zur Bewältigung der mit Migration verbundenen Herausforderungen und zur Bekämpfung von terroristischen und kriminellen Bedrohungen und betont, dass die Wirksamkeit und Sicherheit der Informationssysteme der EU entscheidend sind. Der EDSB wird seine Stellungnahme zu den Plänen der Kommission für eine Verbesserung der Interoperabilität einer Vielzahl von bestehenden Plattformen und Datenbanken in den nächsten Monaten veröffentlichen.

Hintergrundinformationen

Die Datenschutzbestimmungen für die Organe und Einrichtungen der EU – sowie die Pflichten des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) – sind in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 geregelt. Der EDSB ist eine relativ neue, aber zunehmend einflussreiche unabhängige Aufsichtsbehörde, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU überwacht, in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf die Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen einheitlichen Datenschutz sicherzustellen.

Giovanni Buttarelli (EDSB) und Wojciech Wiewiórowski (stellvertretender EDSB) sind Mitglieder dieser Behörde und wurden durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt. Sie traten ihre fünfjährige Amtszeit am 4. Dezember 2014 an.

Eurodac: ist die europäische Fingerabdruck-Datenbank für die Identifizierung von Asylbewerbern und irregulären Zuwanderern. Die Datenbank ist hilfreich bei der Ermittlung, ob Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Asyl beantragt haben oder irregulär über einen anderen EU-Mitgliedstaat eingereist sind.

Mit dem Maßnahmenpaket „Intelligente Grenzen“ soll die EU eine bessere Kontrolle über ihre Grenzen erhalten. In diesem Rahmen schlägt die Europäische Kommission die Einrichtung eines Einreise-/Ausreisesystems (EES) vor, um die Einreise und Ausreise aller die EU besuchenden Drittstaatsangehörigen zu erfassen.

Personenbezogene Daten bzw. Informationen: alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (lebende) natürliche Person beziehen. Beispiele hierfür sind unter anderem Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Weitere Angaben, wie z. B. IP-Adressen und Inhalte von Mitteilungen, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.

Privatsphäre: das Recht einer natürlichen Person, in Ruhe gelassen zu werden und die Kontrolle über die sie betreffenden Informationen auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre und die Achtung des Privatlebens ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Die Charta umfasst auch ein ausdrückliches Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Zweckbindung: Personenbezogene Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden.

Folgenabschätzung: Prüfung, ob eine Maßnahme der EU notwendig ist, und Analyse der möglichen Auswirkungen von legislativen und sonstigen Vorschlägen. Diese erfolgt in der Vorbereitungsphase, bevor die Kommission einen Vorschlag für ein neues Gesetz fertigstellt. Sie bietet faktengestützte Informationen als Grundlage und zur Stützung des Entscheidungsprozesses.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italian, Polish