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Der EDSB blickt auf fünf entscheidende Jahre für den Datenschutz zurück

3
Dec
2019

Der EDSB blickt auf fünf entscheidende Jahre für den Datenschutz zurück

In den letzten fünf Jahren haben sich die europäischen und internationalen Ansätze für den Datenschutz erheblich verändert. Zwar wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen in der Lage sind, die Kontrolle über ihr digitales Leben auszuüben und zu behalten, aber es bleiben noch viele beträchtliche Herausforderungen bestehen und müssen überwunden werden, sagte der stellvertretende EDSB heute, als er einen Bericht über die Maßnahmen und Erfolge des EDSB im Laufe des aktuellen Mandats des EDSB vorlegte, das diese Woche ausläuft. Seiner Präsentation folgten Bemerkungen der EU-Kommissarin Věra Jourová.

Wojciech Wiewiórowski, stellvertretender EDSB, erklärte: Der verstorbene EDSB Giovanni Buttarelli und ich haben innerhalb von 100 Tagen nach unserem Amtsantritt eine ambitionierte Strategie für unser Mandat vorgelegt, die unsere Vision für Datenschutz im digitalen Zeitalter widerspiegelt. Fünf Jahre später sind sich die Menschen und die politischen Entscheidungsträger zunehmend der Realität und des Potenzials der digitalen Technologien bewusst, und viele Regionen der Welt, nicht nur in der EU, prüfen derzeit, wie sie den Menschen mehr Kontrolle über ihre Daten und ihr digitales Leben geben können. Mit gutem Beispiel vorangehen: Der EDSB 2015-2019 gibt Aufschluss darüber, wie weit wir mit der Verwirklichung dieser Zielvorstellung gekommen sind: Zugleich erkennen wir, dass dies erst der Anfang eines viel längeren Prozesses ist, mit demsichergestellt werden soll, dass personenbezogene Daten der Gesellschaft insgesamt und nicht nur einer Handvoll mächtiger privater Interessen dienen.

Am 2. März 2015 stellte Giovanni Buttarelli die EDSB-Strategie für das Mandat 2015-2019 vor. Darin waren drei Hauptziele und zehn Aktionspunkte festgelegt, um den Übergang der EU in eine neue Ära der Datenschutzpraxis zu erleichtern. Diese Ziele konzentrierten sich auf die Digitalisierung, globale Partnerschaften und die Modernisierung des Datenschutzes und beruhten auf der Vorstellung, dass die EU beim globalen Dialog über den Datenschutz im digitalen Zeitalter mit gutem Beispiel vorangeht. In der heutigen Veröffentlichung sind die Maßnahmen dargelegt, die der EDSB ergriffen hat, um diese Vorstellung in die Tat umzusetzen.

In der EDSB-Strategie wird die Notwendigkeit eines abgestimmtes Vorgehens in Bezug auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Technologien anerkannt, um den Schutz der Rechte von Einzelpersonen sicherzustellen. Durch die Einrichtung von Kooperationsgruppen wie des Internet-Privacy Engineering-Netzwerks (IPEN) und des Digital Clearinghouse sowie durch den Austausch von Fachwissen hat sich der EDSB bemüht, die Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden und Fachleuten aus verschiedenen Bereichen zu verbessern und Maßnahmen zu entwickeln, um der digitalen Herausforderung wirksamer begegnen zu können.

Die 2018 eingeführten neuen Rechtsvorschriften der EU über den Datenschutz tragen zwar wesentlich dazu bei, die Datenschutzbelange des digitalen Zeitalters zu berücksichtigen, aber es ist klar, dass Rechtsvorschriften allein nicht mehr ausreichen. Mit der Ethikinitiative, die zu Beginn des laufenden Mandats gestartet wurde, ist es dem EDSB gelungen, Vertreter verschiedener Herkunft, Nationalitäten und Berufe zusammenzubringen, insbesondere während des öffentlichen Teils der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten im Jahr 2018, um die Notwendigkeit einer digitalen Ethik zur Unterstützung der Gesetzgebung und deren Umsetzung in die Praxis zu erörtern. Die internationale Konferenz im Jahr 2018 wurde zusammen mit dem EDSB in Brüssel ausgerichtet.

Die Bemühungen um die Zusammenarbeit mit den Partnern haben sich auch in anderen Bereichen intensiviert, vielleicht in keinem Bereich mehr als innerhalb der EU-Organe selbst. Starke und sich weiterentwickelnde Beziehungen zur Europäischen Kommission, zum Parlament und zum Rat haben nicht nur dazu beigetragen, die Annahme eines umfassenden Pakets von Datenschutzvorschriften für die EU und ihre Organe und Einrichtungen zu gewährleisten, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Stellungnahmen und Empfehlungen des EDSB bei der Entwicklung der regionalen und internationalen EU-Politik berücksichtigt werden. Ein stärker praxisorientiert und gemeinschaftlich ausgerichteter Ansatz bei der Überwachung der Datenschutzpraxis in den EU-Organen hat auch dazu beigetragen, dass die EU-Organe selbst bereit und gewillt sind, bei der Anwendung des EU-Datenschutzrechts mit gutem Beispiel voranzugehen.

Da der der Öffentlichkeit bereits bekannte stellvertretende EDSB Wojciech Wiewiórowski in den nächsten Tagen die Leitung der Einrichtung übernehmen wird, muss der EDSB nun darauf achten, auf den bedeutenden Fortschritten der letzten fünf Jahre aufzubauen und seine Position als einer der weltweit führenden Verfechter der Persönlichkeitsrechte, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre, zu festigen.

Hintergrundinformationen

Die für die Organe und Einrichtungen der EU geltenden Datenschutzvorschriften sowie die Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) sind in der Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegt. Diese Bestimmungen ersetzen die in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 niedergelegten Vorschriften.

 

Der EDSB ist eine zunehmend einflussreiche unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU zuständig ist und zu politischen Strategien und Rechtsvorschriften berät, die die Privatsphäre betreffen. Der EDSB arbeitet mit ähnlichen Behörden zusammen, um einen einheitlichen Datenschutz zu gewährleisten. Unser Auftrag besteht zudem darin, das Bewusstsein für Risiken zu schärfen und die Rechte und Freiheiten der Menschen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu schützen.

 

Wojciech Wiewiórowski (stellvertretender EDSB) wurde am 4. Dezember 2014 durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt, welche diese Woche zu Ende geht.

 

Personenbezogene Daten bzw. Informationen: alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare (lebende) natürliche Person. Beispiele hierfür sind Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Angaben wie IP-Adressen und Kommunikationsinhalte – die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden – gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.

 

Privatsphäre: das Recht einer natürlichen Person, in Ruhe gelassen zu werden und die Kontrolle über die sie betreffenden Informationen auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre und auf ein Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 7) verankert. In der Charta ist auch ausdrücklich das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten enthalten (Artikel 8).

 

Verarbeitung personenbezogener Daten: Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 bezieht sich die Verarbeitung personenbezogener Daten auf „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung“. Siehe Glossar auf der EDSB-Website.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch