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Wojciech Wiewiórowski wird Europäischer Datenschutzbeauftragter für das Mandat 2019-2024

6
Dec
2019

Wojciech Wiewiórowski wird Europäischer Datenschutzbeauftragter für das Mandat 2019-2024

Die Ernennung von Wojciech Wiewiórowski zum neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) wurde am 5. Dezember 2019 bestätigt. Der gebürtige Pole, der während des Mandats 2014-2019 das Amt des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten des verstorbenen Giovanni Buttarelli bekleidete, tritt heute sein neues Amt an.

Der neu ernannte EDSB Wojciech Wiewiórowski erklärte: „Ich freue mich, dass ich zum neuen EDSB gewählt wurde und sehe der Fortsetzung meiner Arbeit mit dem engagierten und hoch qualifizierten Team von Menschen, die diese kleine, jedoch unglaublich wichtige Einrichtung ausmachen, erwartungsvoll entgegen. Auch wenn die EU derzeit einen erheblichen Einfluss auf die Regulierung der digitalen Wirtschaft ausübt, können wir diese Position weder als selbstverständlich voraussetzen noch zulassen, dass unsere Standards außer Acht geraten. Nachdem die neuen EU-Rechtsvorschriften zum Datenschutz jetzt in Kraft sind, müssen wir unser Augenmerk darauf richten, dass diese Rechtsvorschriften fair umgesetzt werden und die Europäer die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben.“

Die Ernennung von Herrn Wiewiórowski zum EDSB wurde durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates nach einem strengen Auswahlverfahren, das zu Beginn dieses Jahres eingeleitet worden war, bestätigt. Als geachtete Persönlichkeit im Bereich des Datenschutzes war er vorher als Generalinspektor der polnischen Datenschutzbehörde (GIODO) und als stellvertretender Vorsitzender der Artikel-29-Datenschutzgruppe tätig, bevor er im Dezember 2014 das Amt des stellvertretenden Datenschutzbeauftragen des damaligen Europäischen Datenschutzbeauftragten Giovanni Buttarelli antrat.

Mit der Ernennung von Wojciech Wiewiórowski zum Datenschutzbeauftragten ist der nahtlose Übergang zu einem neuen Mandat des EDSB gewährleistet, und damit kann die Einrichtung wichtige Initiativen, die in den letzten fünf Jahren auf den Weg gebracht wurden, konsequent zu Ende bringen. Ähnlich wie sein Vorgänger legt Herr Wiewiórowski großen Wert auf die Notwendigkeit, die Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten, wobei er betont, dass das vorrangige Ziel des Datenschutzes nicht der Schutz personenbezogener Daten an sich, sondern der Schutz der mit diesen Daten verbundenen Personen ist.

Unter Beibehaltung der Kontinuität wird sich das Amt des EDSB unter der Leitung von Herrn Wiewiórowski aber auch weiterentwickeln, wobei der Schwerpunkt von der Eröffnung eines neuen Kapitels für den Datenschutz in der EU hin zur Festigung der Position Europas als führende Regulierungsbehörde in der digitalen Wirtschaft verlagert werden soll. Mit der Verordnung 2018/1725, in der die Bestimmungen für den Datenschutz bei den EU-Organen verankert sind und die bald ihren ersten Jahrestag begehen wird, wird von dem neuen EDSB erwartet, dass er die starken Befugnisse, die seiner Einrichtung mit der Verordnung übertragen wurden, optimal ausschöpft. Der wichtigste Schwerpunkt dabei ist die Gewährleistung der besten Ergebnisses für die Personen, die der EDSB zu schützen hat.

Es ist auch zu erwarten, dass ein besonderer Fokus auf einer intelligenten und innovativen europäischen Verwaltung liegen wird. Der neue EDSB ist der Auffassung, dass die EU in der Lage sein sollte, das Potenzial neuer Technologien und Geschäftsmodelle voll auszuschöpfen und zugleich den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Bereitstellung einer objektiven und fachkundigen Beratung in der Frage, wie die EU Herausforderungen wie der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Systemen (Künstliche Intelligenz), Biometrie und Gesichtserkennung, Blockchain-Technologien und Quantencomputing und Verschlüsselungstechnologien begegnen soll, wird ebenfalls einen Schwerpunkt seiner Arbeit sein.

Oberste Priorität für den neuen EDSB hat allerdings die Festlegung einer Strategie für seine fünfjährige Amtszeit. Die Strategie gibt Aufschluss über seine Vision und seine Prioritäten und wird innerhalb der ersten 100 Tage seiner Amtszeit im März 2020 veröffentlicht.

Hintergrundinformationen

Wojciech Wiewiórowski  (EDSB) ist Mitglied der Behörde und wurde durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt. Er wird seine fünfjährige Amtszeit am 6. Dezember 2019 antreten.

Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten ist in der Verordnung (EU) 2018/1725 über den Schutz personenbezogener Daten bei EU-Organen und -Einrichtungen vorgesehen. Im Gegensatz zur Vorgänger-Verordnung, der Verordnung (EG) Nr. 45/2001, ist in der Verordnung (EU) 2018/1725 die Ernennung eines stellvertretenden Datenschutzbeauftragten nicht vorgesehen.

Am Auswahlverfahren für das Amt des EDSB sind drei der wichtigsten EU-Organe beteiligt: die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat. Nach einer öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen erstellt ein interinstitutioneller Auswahlausschuss eine Auswahlliste der an besten geeigneten Bewerber, mit denen anschließend ein Gespräch geführt wird. Im Anschluss daran übermittelt der Auswahlausschuss eine Liste mit Kandidatenvorschlägen an die Europäische Kommission zur Annahme und zur Vorlage beim Europäischen Parlament und beim Rat. Daraufhin finden im Europäischen Parlament und im Rat Anhörungen zur Bewertung der Erfahrung, der Kompetenzen und der Unabhängigkeit der Kandidaten statt. Danach folgen Beratungen im Parlament und im Rat und möglicherweise ein gemeinsamer Beschluss.

Der Datenschutzbeauftragte wird aus dem Kreis der Personen ausgewählt, deren Unabhängigkeit über jeden Zweifel erhaben ist und die über eine anerkannte fundierte und langjährige Erfahrung beispielsweise im Bereich Datenschutz verfügen, weil sie nationalen Datenschutzbehörden angehören bzw. angehörten. Eine Wiederernennung ist zulässig.

In den Artikeln 41, 42, 52, 57 und 58 der Verordnung (EU) 2018/1725 sind die Aufgaben und Befugnisse des EDSB sowie die institutionelle Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde festgelegt. Der allgemeine Auftrag des EDSB lautet sicherzustellen, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere ihr Recht auf Datenschutz und Privatsphäre, von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oder der Erarbeitung neuer politischer Strategien geachtet werden.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch