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Vorabkontrolle

Manche Verfahren, die EU-Institutionen eingeführt haben, bringen Risiken für das Recht auf Datenschutz und die Grundfreiheiten des Einzelnen mit sich.

Der frühere Rechtsrahmen (Verordnung (EG) Nr. 45/2001) verpflichtete die EU-Institutionen, uns eine Meldung zu machen, bevor sie risikobehaftete Datenverarbeitungsverfahren einführten.

Im Allgemeinen waren unsere Stellungnahmen zu Vorabkontrollen öffentlich.

Die Verordnung (EU) 2018/1725 stützt sich auf die frühere Verordnung und entspricht der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), die für die meisten Organisationen gilt, die personenbezogene Daten in den Mitgliedstaaten verarbeiten. Im Vergleich zu den früheren Vorschriften werden durch die Verordnung (EU) 2018/1725 die Dokumentationspflichten stärker an den Risiken ausgerichtet, die die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich bringen. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Dokumentationsanforderungen für das Abonnieren eines Newsletters von EU-Institutionen niedriger sind als etwa für ein intelligentes Videoüberwachungssystem, das öffentlich zugänglichen Raum überwacht, oder für eine Datenbank, die Profile von Reisenden zu Kontrollzwecken erstellt.

Je nach Verfahren müssen die EU-Institutionen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (als „Verantwortliche“) nicht unbedingt alle nachstehend aufgeführten Schritte durchlaufen (diese Schritte sind im Leitfaden „Rechenschaftspflicht vor Ort“ beschrieben):

    • Erstellung der grundlegenden Dokumentation („Verzeichnis“) aller Verarbeitungsvorgänge;
    • Prüfung der Wahrscheinlichkeit, dass der Vorgang ein hohes Risiko für die Personen darstellt, deren Daten verarbeitet werden, und Konsultation des DSB, wenn dies der Fall zu sein scheint;
    • Muss die EU-Institution eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, so sind dabei diese Risiken eingehender zu untersuchen und spezifische Garantien/Kontrollen zu ihrer Bewältigung zu entwickeln;
    • Deuten die Ergebnisse der Datenschutz-Folgenabschätzung auf hohe Restrisiken für den Datenschutz hin, muss die EU-Institution beim EDSB eine vorherige Konsultation beantragen (siehe Artikel 40 bzw. Artikel 90 der Verordnung (EU) 2018/1725 für verwaltungstechnische und operative personenbezogene Daten).

Artikel 39 der Verordnung 2016/794 über Europol sieht für neue Arten von Verarbeitungsvorgängen in Bezug auf operative Daten – Daten, die von Europol zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus verarbeitet werden – eine vorherige Ad-hoc-Konsultation vor. Entsprechend sieht Artikel 72 der Verordnung 2017/1939 über die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) einen besonderen Mechanismus zur vorherigen Konsultation für die Verarbeitung von operativen Daten vor, nämlich von Daten, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der EuStA verarbeitet werden. Die Verordnung 2018/1725, einschließlich des Standardmechanismus für die vorherige Konsultation, ist für die Verarbeitung von verwaltungstechnischen Daten durch Europol und die EuStA anwendbar, wozu beispielsweise auch Daten über Mitarbeiter und Besucher gehören.

Wenn eine EU-Institution unsicher ist, ob sie uns eine Verarbeitung zwecks vorheriger Konsultation melden muss, kann ihr DSB uns in dieser Frage konsultieren.

Wie auch bei den früheren Stellungnahmen zur Vorabkontrolle sind die Stellungnahmen im Allgemeinen öffentlich. Allerdings können wir sensible Elemente erforderlichenfalls, wie etwa im Zusammenhang mit Sicherheitsaspekten, löschen. Einige Stellungnahmen, die naturgemäß sensibel sind, insbesondere im Bereich Polizei und Justiz, werden gegebenenfalls nicht veröffentlicht. Aus Gründen der Transparenz enthält unser Jahresbericht eine Zusammenfassung dieser Stellungnahmen.

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8
Dec
2009

Selection of a Director for EIGE - Parliament

The European Parliament takes part in auditions of candidates selected by the European Commission for the post of Director for the European Institute for Gender Equality (EIGE) then appointed by the Management Board. The EDPS prior checked the processing of personal data by the Committee on Women's Rights and Gender Equality (FEMM Committee) in the audition procedure and made specific recommendations notably on the information to be provided to the candidates.

Verfügbare Sprachen: Englisch
7
Dec
2009

EudraVigilance Data Quality Management system - EMEA

Opinion reflected in a letter of 7 December 2009 on the notification for prior checking of the EudraVigilance Data Quality Management system (Case 2009-740)

Verfügbare Sprachen: Englisch, Französisch
5
Dec
2009

Calls for tenders - European Investment Bank

Opinion of 5 December 2009 on calls for tenders (Case 2007-126)

The purpose of the processing operation is to assess the technical and professional abilities of candidates having regard to the calls for tenders and to select the best tenderers capable of fulfilling the terms of the published contract notice.  The purpose of the processing operation is not to exclude (Article 27(2)(d)) candidates from being selected and awarded a contract, but to assess their abilities and their financial data on the basis of general and specific criteria, including the specifications, with a view to their being considered for a contract (Article 27(2)(b)).  Furthermore, extracts from criminal records are collected as part of the assessment and selection of candidates for the award of a contract in the framework of the specifications.  This is why the processing operation falls within the scope of the prior checking procedure on the basis of Articles 27(2)(a) and 27(2)(b) of the Regulation respectively.

As part of his recommendations, the EDPS advised the EIB to adopt a new data retention period in the case of candidates who are awarded a contract; that period should be reasonable and proportionate for achieving the purpose of processing, without prejudice to specific retention in the case of disputes and complaints.  In addition, the EDPS stressed that the "Privacy statement" information note should be communicated to data subjects when the invitation concerning the call for tenders notice is issued and when the prospective contract is to be signed by the successful tenderer.

Verfügbare Sprachen: Englisch, Französisch