Allgemeinen Datenschutzverordnung
Offizieller Kommentar des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Anwendung der vorgeschlagenen Allgemeinen Datenschutzverordnung (ADSV) auf Organe und Einrichtungen der EU
Jede EU-Institution, Organ oder Agentur EU institutionen ernennt einen Datenschutzbeauftragten (DSB).Seine Aufgabe ist es, die interne Anwendung der für alle EU-Institutionen zutreffenden Datenschutzregelung in selbstständiger Art zu gewährleisten. Weiterhin sorgt der DSB dafür, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichenund die Einzelpersonen von ihren Rechten und Verpflichtungen informiert sind, und arbeitet mit dem EDSB zusammen, auf eigene Initiative oder auf Anfrage des EDSB. Auf unserer Website finden Sie eine Liste von allen Datenschutzbeauftragten.
Offizieller Kommentar des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Anwendung der vorgeschlagenen Allgemeinen Datenschutzverordnung (ADSV) auf Organe und Einrichtungen der EU
When EU institutions and bodies process personal data, they must comply with the principle of accountability and the obligations set out in the EU Data Protection Regulation 45/2001. EDPS Factsheet 3 provides information on how the EDPS works with the EU insitutions to ensure they achieve compliance.
Zusätliche Anmerkungen des EDSB zum Datenschutzreformpaket
Im vorliegenden Bericht wird die Strategie des EDSB für den Zeitraum 2013/2014 vorgestellt. Obwohl es sich um eine Zweijahresstrategie handelt, soll damit zugleich eine längerfristige Arbeitsgrundlage geschaffen werden. Die vorliegende Strategie soll uns in die Lage versetzen, unseren Pflichten gegenüber den Bürgern sowie den Organen und Einrichtungen der EU in einem immer anspruchsvolleren und sich ständig wandelnden Umfeld nachzukommen. Außerdem wollen wir mit diesem Bericht unsere Ansprechpartner über unsere Arbeitsweise informieren.