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Big Data und Digital Clearinghouse

Big Data und Data Mining stellen sowohl für das Recht auf Privatsphäre als auch für das Recht auf Datenschutz, aber auch für andere Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung eine Belastung dar.

Das liegt daran, dass aufgrund der großen Datenmengen, die für das Data Mining verarbeitet werden, sowie der Aggregation und Analyse enormer Mengen an Informationen aus unterschiedlichen Quellen oder Big Data die Gefahr besteht, dass das Individuum auf der Strecke bleibt und nur noch über Daten und Algorithmen definiert wird.

Big Data stellt daher neben maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz ein langfristiges strategisches Anliegen dar, und zwar nicht nur für die für Datenschutz und Privatsphäre zuständigen Regelungsinstanzen wie den EDSB, sondern auch für andere Durchsetzungsbehörden in den Bereichen Wettbewerb und Verbraucherschutz. Mit seinen Stellungnahmen und Workshops hat der EDSB eine weltweite Debatte über die Auswirkungen von Big Data und die Notwendigkeit einer angemessenen Berücksichtigung durch Gesetzgeber und Regelungsinstanzen angestoßen.

Dementsprechend schlägt der EDSB die Einrichtung eines "Digital Clearing House" vor, um Agenturen aus den Bereichen Wettbewerb, Verbraucherschutz und Datenschutz zusammenzubringen, die Informationen teilen und zusammen nach Lösungen suchen möchten, damit Regelungen im Interesse der Einzelnen bestmöglich durchgesetzt werden können.

Unsere Stellungnahmen, Workshops und auch unser Vorschlag für ein Digital Clearing House haben eine weltweite Debatte über die Auswirkungen von Big Data und die Notwendigkeit an Überlegungen von Gesetzgebern und Regulierungsbehörden eingeleitet.

Zusätzlich zu den folgenden Dokumenten können Sie sich ebenfalls über Big Data in unserer Referenzbibliothek erkundigen.

Am 14. März 2017 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zu den „Folgen von Massendaten für die Grundrechte: Privatsphäre, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Sicherheit und Rechtsdurchsetzung“, in der „eine engere Zusammenarbeit und eine stärkere Kohärenz zwischen den verschiedenen Regulierungsstellen“ gefordert wurde und „die Schaffung und Weiterentwicklung des Clearinghauses für den digitalen Sektor als einem freiwilligen Netz von Durchsetzungsbehörden dazu beitragen kann, ihre Arbeit und ihre jeweiligen Durchsetzungsmaßnahmen zu verbessern, die Synergien zu mehren und den Schutz der Rechte und Interessen des Einzelnen zu stärken“ unterstützt wurde.

Die Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre 2017 befürwortete ebenfalls das Clearinghaus in ihrer Entschließung, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden und Verbraucherbehörden zu fordern. Alle Regulierungsbehörden im digitalen Raum, die in der EU oder auf der ganzen Welt ansässig sind, werden zur Teilnahme an den Diskussionen eingeladen.

Das Digital Clearinghouse trat am 29. Mai 2017 zum ersten Mal in Brüssel zusammen. Die Diskussionen der Digitalregulierer wurden von Präsentationen von Monique Goyens, Bruce Schneier, Paul-Olivier Dehaye, Inge Graef, Tristan Harris und Alexandre de Streel geleitet. Die Erklärung vom ersten Treffen des Digital Clearinghouse ist hier verfügbarits hier.

Die Erklärung der zweiten Sitzung des Digital Clearinghouse finden Sie hieravailable hier.

Das Treffen am 27. November 2017 konzentrierte sich auf die vier Bereiche von gemeinsamem Interesse, die in der ersten Sitzung identifiziert wurden, nämlich falsche Nachrichten und Manipulation von Wählern, die Entstehung von Aufmerksamkeitsmärkten und die Intransparenz von Algorithmen, die bestimmen, wie personenbezogene Daten gesammelt und verwendet werden. Weitere Updates werden hier veröffentlicht.

Die Erklärung der dritten Sitzung des Digital Clearinghouse finden Sie hier hier.

Die Erklärung der vierte Sitzung des Digital Clearinghouse finden Sie hier.

Die Erklärung der fünften Sitzung des Digital Clearinghouse finden Sie hier.

Die Erklärung der sechsten Sitzung des Digital Clearinghouse finden Sie hier.

Die Erklärung der siebten Sitzung des Digital Clearinghouse finden Sie hier.

 

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