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Privatsphäre in den EU-Organen

Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.

Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.

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26
Jul
2017

360°-Feedback-Übung - EASME

Stellungnahme zur Vorabkontrolle der 360°-Feedback-Übung für Führungskräfte in der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (Fall 2017-0588)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
11
Jul
2017

Whistleblowing-Verfahren - EP

Stellungnahme zur Vorabkontrolle betreffend das Verfahren zur Meldung von Missständen („Whistleblowing“) des Europäischen Parlaments (Fall 2017-0379)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
27
Jun
2017

Probezeiten - EIF

Stellungnahme im Rahmen der Vorabkontrolle betreffend Probezeiten und das E-Probation-Tool beim Europäischen Investitionsfonds (Fall 2015-1107)

Bei der Bewertung der Probezeit eines Mitarbeiters und der Annahme des Probezeitberichts verarbeitet der EIF personenbezogene Daten dieses Mitarbeiters. Im Sinne der Transparenz und Fairness sollten die betroffenen Personen mittels eines gesonderten Datenschutzhinweises über diese Verarbeitung informiert werden. Dieser Hinweis sollte im Intranet veröffentlicht werden. Ein Link zu dem Datenschutzhinweis sollte auch in den relevanten Formularen, Berichten und/oder den in den verschiedenen Phasen der Probezeitbewertung an die Mitarbeiter verschickten Nachrichten enthalten sein. In dem Hinweis sollte zudem klar dargelegt werden, wie die Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen können, einschließlich Informationen über die Zeiträume, innerhalb derer die Betroffenen eine Antwort des EIF auf ihr Ersuchen erwarten können. Die Mitarbeiter sollten auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Auskunft über alle sie betreffenden Daten in ihrer Personalakte und in den elektronischen Datenbanken erhalten können. Während Schreiben, die Beschlüsse betreffend die Probezeit enthalten, während der gesamten Laufbahn des Mitarbeiters aufbewahrt werden müssen, dürften Probezeitberichte nicht unbedingt ebenso lange relevant bleiben. Die Aufbewahrung von Probezeitberichten für bis zu fünf Jahre nach dem Ende eines bestimmten Beurteilungsverfahrens dürfte als angemessen gelten.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
21
Jun
2017

Whistleblowing-Verfahrens - EDA

Stellungnahme zur Vorabkontrolle des Whistleblowing-Verfahrens der EDA (Fall 2017-0381)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
20
Jun
2017

Newsletter (52)

In the June 2017 edition of the EDPS Newsletter we introduce you to our new-look Newsletter and cover the EDPS Opinion on ePrivacy, our continuing work on data ethics and the launch of our 2016 Annual Report, as well as many other EDPS activities.