Sonderakten des Generalsekretärs - EIB
Brief über die Notwendigkeit, die Sonderakten des Generalsekretärs der EIB einer Vorabkontrolle zu unterstellen (Fall 2013-0651)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Brief über die Notwendigkeit, die Sonderakten des Generalsekretärs der EIB einer Vorabkontrolle zu unterstellen (Fall 2013-0651)
Stellungnahme vom 9. September 2013 betreffend Allegro bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Fälle 2011-1102 und 2013-0236)
Brief bezüglich der „Veröffentlichung von Fotos, der Telefondurchwahl und der Faxnummern der Mitarbeiter des Referats auf der Website des Gerichtshofs (Fall 2013-0717)
Brief bezüglich der Verwendung des Tools „Wiki Direction“ für die Beurteilenden der Generaldirektion Übersetzung des Gerichtshofs (Fall 2013-0705)
Letter concerning the prior checking notification relating to "requests for transfer of pension rights" at Fusion for Energy (Case 2013-0706)