Arrangement involving transfers of personal data from an EUI to an International organisation (Case 2019-0842)
Konsultation von X EU-Organ oder -Einrichtung zur Zusammenarbeit mit A (Fall 2019-0842)
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.
Konsultation von X EU-Organ oder -Einrichtung zur Zusammenarbeit mit A (Fall 2019-0842)
Konsultation zu den Datenschutzbestimmungen eines Rahmenvertrags über Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienste für lokale Mitarbeiter (Fall 2020-0320)
EDPS Opinion on the negotiating mandate to conclude an international agreement on the exchange of personal data between Europol and New Zealand law enforcement authorities
Information note on international data transfers after Brexit.
EDPB-EDPS Joint Response to the LIBE Committee on the impact of the US Cloud Act on the European legal framework for personal data protection