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Datenübermittlungen

 

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.

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10
Jul
2019

EDPB-EDPS Joint Response on the US Cloud Act

EDPB-EDPS Joint Response to the LIBE Committee on the impact of the US Cloud Act on the European legal framework for personal data protection

Verfügbare Sprachen: Englisch
Annex
Verfügbare Sprachen: Englisch
28
Feb
2019

EDSB kommentiert den Entwurf des Beschlusses des Europäischen Parlaments über Beschränkungen bestimmter Rechte betroffener Personen bei der Übermittlung personenbezogener Daten durch das Europäische Parlament an nationale Behörden (Rechtssache 2019-0173)

Der EDSB äußert sich zu einem Beschlussentwurf des Präsidiums des Europäischen Parlaments, in dem interne Regeln für die Einschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen im Zusammenhang mit der Übermittlung personenbezogener Daten durch das Europäische Parlament an nationale Behörden im Rahmen strafrechtlicher oder finanzieller Ermittlungen festgelegt sind.

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