Stellungnahme 20/2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die Übertragung von Strafverfahren
Stellungnahme 20/2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die Übertragung von Strafverfahren
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.
Stellungnahme 20/2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die Übertragung von Strafverfahren
EDPS Opinion 17/2023 on the Recommendation for a Council Decision on the negotiating mandate to conclude an international agreement on the exchange of personal data between Europol and Peruvian law enforcement authorities.
Presentation of the EDPS Annual Report 2022 at Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs (LIBE) by Wojciech Wiewiórowski, Brussels, Belgium
EDPS Formal comments on the draft Commission delegated Regulation amending Delegated Regulation (EU) 2019/1122 as regards the modernisation of the functioning of the Union Registry
EDPS Opinion on the negotiating mandate to conclude an international agreement on the exchange of personal data between Europol and Ecuadorian law enforcement authorities