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EU-US-Entwurf eines neuen Abkommens über die finanzielle Datenübermittlung: Der EDSB appelliert an weitere Verbesserungen des Datenschutzes

22
Jun
2010

EU-US-Entwurf eines neuen Abkommens über die finanzielle Datenübermittlung: Der EDSB appelliert an weitere Verbesserungen des Datenschutzes

Heute hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Stellungnahme zum Abkommensentwurf der Europäischen Kommission mit den Vereinigten Staaten über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP), um den US-Behörden Zugang zu den europäischen finanziellen Daten der belgischen Firma SWIFT in Falle von Anti-Terror-Ermittlungen zu ermöglichen, veröffentlicht (*). Infolge der Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Interimsabkommen Mitte Februar zu blockieren, zielt der neue Entwurf vor allem auf die Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und des Datenschutzes.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte begrüßt bestimmte signifikante Verbesserungen gegenüber dem Interimsabkommen, wie z.B. den Ausschluss von Daten im Zusammenhang mit der Single Euro Payments Area (SEPA), eine engere Definition von Terrorismus und stärkere Garantien für die Datenschutzrechte der Bürger. Er betont jedoch, dass die Notwendigkeit des vorgeschlagenen Abkommens eindeutig festgelegt werden sollte, vor allem im Vergleich zu anderen, weniger in die Privatsphäre eindringenden bestehenden Instrumenten (**). Der EDSB äußert ebenfalls Besorgnis über den Plan, die Übermittlung großer Mengen von Bankdaten an US-Behörden ("bulk transfers") zu erlauben. Er weist ferner auf die wesentlichen Elemente hin, die aus datenschutzrechtlicher Sicht verbessert werden sollten, insbesondere in Bezug auf Aufbewahrungsfristen, Durchsetzbarkeit der Datenschutzrechte für die Bürger, gerichtliche Aufsicht und unabhängige Kontrolle.

Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "Ich bin mir voll bewusst, dass der Kampf gegen den Terrorismus und Terrorismusfinanzierung möglicherweise Einschränkungen des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten erfordern können. Doch angesichts der aufdringlichen Art des Abkommensentwurfs, der Datenübermittlungen in großen Mengen in die USA ermöglicht, sollte die Notwendigkeit einer solchen Regelung zunächst eindeutig nachgewiesen werden, insbesondere in Bezug auf bereits bestehende Instrumente. Für diesen Fall sollten auch andere wichtige Elemente verbessert werden, um die Bedingungen der EU-Rechtsrahmen für den Datenschutz zu erfüllen."

Darüber hinaus empfiehlt der Europäische Datenschutzbeauftragte den Verhandlungsführern:

  • sicherzustellen, dass Datenübermittlung in großen Mengen mit Mechanismen ersetzt werden, die es möglich machen, dass finanzielle Daten in der Europäischen Union gefiltert werden, und die garantieren, dass nur relevante und notwendige Daten an US-Behörden übermittelt werden;
  • die Vorratsspeicherung für nicht extrahierte Daten (d.h. Daten, auf welche die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden nicht für Terrorismus-Ermittlungen zugegriffen haben) deutlich zu reduzieren;
  • die Aufgabe, die Anträge des US-Finanzministeriums zu beurteilen, einer öffentlichen Justizbehörde, in Einklang mit dem Verhandlungsmandat und der aktuellen EU-Rechtsrahmen für den Datenschutz, anzuvertrauen;
  • sicherzustellen, dass die Datenschutzrechte, die durch den Vorschlag den Bürgern zuteil werden, klar formuliert und wirksam durchsetzbar werden, auch auf dem US-Territorium;
  • die unabhängige Aufsicht und Überwachungsmechanismen zu stärken.

 

(*) Der Vorschlag der Kommission wird durch die Veränderungen in der Architektur von SWIFT ausgelöst, die ab dem 1. Januar 2010 sicherstellt, dass SWIFT finanzielle Daten, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz verwaltet werden, innerhalb der europäischen Zone - im Unterschied zur transatlantischen Zone - bleiben werden, und nicht mehr im US Operating Centre gespiegelt werden.

(**) Siehe z.B. das Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe zwischen der EU und den USA, die den Austausch von Bank- und Finanzinformationen zwischen den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch