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Kontrollgeräte im Straßenverkehr: Der EDSB fordert zusätzliche Maßnahmen, um die Privatsphäre von Berufskraftfahrern besser zu schützen

6
Oct
2011

Kontrollgeräte im Straßenverkehr: Der EDSB fordert zusätzliche Maßnahmen, um die Privatsphäre von Berufskraftfahrern besser zu schützen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat gestern eine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission*, die EU-Rechtsvorschriften über Fahrtenschreiber - im Straßenverkehr verwendete Geräte, um die Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern zu kontrollieren - als ein Mittel zur Überprüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften in diesem Bereich zu überarbeiten, angenommen. Die Überarbeitung soll den Einsatz neuer technologischer Entwicklungen ermöglichen, um die Wirksamkeit von digitalen gegenüber manuellen Fahrtenschreibern, insbesondere durch den Einsatz von Geolocation- und Fernkommunikations-Einrichtungen, zu erhöhen. Diese Initiative verletzt daher deutlich die Privatsphäre von Berufskraftfahrern, da sie die ständige Überwachung der Aufenthaltsorte sowie eine Fernüberwachung durch Kontrollbehörden, die einen direkten Zugriff auf die im System gespeicherten personenbezogenen Daten der Fahrer haben, ermöglicht.
Der EDSB begrüßt die Aufnahme einer spezifischen Datenschutzbestimmung, die das Prinzip des eingebauten Datenschutzes fördert und unterstreicht, dass die Besitzer von Fahrzeugen und/oder Verkehrsunternehmen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu befolgen haben. Er betont jedoch, dass diese Bestimmung allein nicht alle Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fahrtenschreibern lösen kann. Zusätzliche Garantien für den Datenschutz sind notwendig, um ein zufriedenstellendes Datenschutzniveau dieses Systems zu gewährleisten. Der EDSB fordert die Kommission ebenfalls auf, die technischen Spezifikationen und Sicherheitsmaßnahmen für die zahlreichen mit den neuen Geräten verbundenen Technologien zu aktualisieren, um Diskrepanzen in der Umsetzung durch die Industrie zu vermeiden.
Giovanni Buttarelli, Stellvertretender Datenschutzbeauftragter, erklärt hierzu: "Die Einführung eines neuen digitalen Fahrtenschreibers könnte sich als ein äußerst in die Privatsphäre eingreifendes Instrument erweisen, wenn dessen Verwendung nicht von angemessen Schutzmaßnahmen begleitet wird. Es besteht die Gefahr, dass datenschutzunfreundliche Maßnahmen seitens der Industrie entwickelt werden, solange klare Modalitäten für die Verwendung und Speicherung von Fahrer-Daten sowie eine Aktualisierung der technischen Spezifikationen ausstehen."
Der EDSB empfiehlt darüberhinaus, dass:

  • die Installation und Verwendung von Geräten zum direkten und hauptsächlichen Zweck, Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, aus der Ferne und in Echtzeit die Tätigkeiten oder Aufenthaltsorte ihrer Mitarbeiter zu überwachen, ausgeschlossen werden sollten;
  • die allgemeinen Modalitäten der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Fahrtenschreibern klar im Vorschlag definiert werden sollten, wie z. B. die Arten von Daten, die in den Fahrtenschreibern und in den Geolocation-Einrichtungen aufgezeichnet werden, die Empfänger und die Speicherfristen;
  • die Sicherheitsanforderungen für digitale Fahrtenschreiber im Vorschlag weiterentwickelt werden sollten, insbesondere, um die Vertraulichkeit der Daten zu bewahren, die Datenintegrität zu gewährleisten und Betrug sowie widerrechtliche Manipulationen zu verhindern;
  • die Einführung jeder technologischen Aktualisierung (z. B. Fernkommunikation, intelligente Verkehrssysteme) in die Fahrtenschreiber ordnungsgemäß von Datenschutzfolgenabschätzungen unterstützt werden sollte, um die Risiken für die Privatsphäre durch den Einsatz dieser Technologien zu beurteilen. Angesichts der potenziellen Menge an Informationen über die Fahrertätigkeiten, sollten diese Abschätzungen auch in Bezug auf den Vorschlag, die Funktionalitäten von Fahrerkarten mit dem Führerschein zu verschmelzen, durchgeführt werden.

* Vorschlag von 19. Juli 2011 für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (KOM (2011) 451 endg.) und die Mitteilung der Kommission über den digitalen Fahrtenschreiber: Fahrplan für künftige Tätigkeiten (COM/2011/0454 endg.)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch