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"Ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Europa": nur mit besserem und effektiveren Datenschutz

29
May
2013

"Ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Europa": nur mit besserem und effektiveren Datenschutz

Die Lobby-Aktivitäten zur aktuellen Überarbeitung des EU-Datenschutzrechts, sowohl durch Organisationen aus Europa als auch von anderswo, sind außergewöhnlich intensiv. Im Anschluss an die heutige Präsentation seines Tätigkeitsberichts für das Jahr 2012 im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat der EDSB den EU-Gesetzgeber gemahnt, unangemessenen Druck seitens der Wirtschaft und von Drittstaaten, der auf eine Absenkung des aktuellen Schutzniveaus zielt, abzuwehren und stattdessen die Gelegenheit zu nutzen, um einen stärkeren und effektiveren Schutz für Personen in der ganzen EU zu gewährleisten.

Der aktuell gültige Rechtsakt zum Datenschutz wurde vor 18 Jahren angenommen - zu einer Zeit, als das Internet noch kaum existierte. Eine Aktualisierung ist mehr als überfällig und der EDSB ist eng in die andauernde Arbeit an der Reform eingebunden. Der Reformprozess hat enorme Aufmerksamkeit seitens der Wirtschaft auf sich gezogen, die behauptet, dass Datenschutzregeln Innovationshemmnisse seien.

Peter Hustinx, EDSB, sagte hierzu: "Vorteile für die Wirtschaft sollten nicht - und müssen nicht - auf Kosten unserer Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gehen. Die Integration der Datenschutzprinzipien in technische Innovationen oder in die Übermittlung unserer persönlichen Informationen and relevante Stellen, etwa aus Sicherheitsgründen, kann, sowohl aus Effizienz- als auch aus Kostengesichtspunkten, einen erheblichen Mehrwert schaffen, wenn der Datenschutz von Anfang im Entwicklungsprozess berücksichtigt wird."

Giovanni Buttarelli, Stellvertretender Beauftragter, fügte hinzu: "Datenschutz ist völlig mit Innovation kompatibel und sollte nicht einfach ignoriert werden, um kurzfristige Gewinne zu erzielen. Die Datenschutzprinzipien bedeuten, dass Personen wissen sollten, wie ihre persönlichen Information genutzt werden und dies kontrollieren können und dass sie einen Beschwerdeweg haben, wenn sie unfairerweise herausgepickt oder diskriminiert werden."

Im Jahr 2012 haben wir, wie unser Tätigkeitsbericht zeigt, greifbare Fortschritte dabei gemacht, effizienter zu werden und effektiven Datenschutz in der Praxis zu fördern.

In unserer Beratungstätigkeit zu neuen Rechtsetzungsvorschlägen der Europäischen Kommission haben wir eine Rekordzahl von Stellungnahmen zu einem weiten Themenspektrum veröffentlicht. Dies ist Zeugnis der wachsenden Relevanz des Datenschutzes in allen Politikbereichen der EU. Die allgegenwärtige Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in so gut wie allen Lebensbereichen und sozialen Aktivitäten bedeutet, dass unsere Prioritäten für das Jahr 2013 - wie in unserer Tätigkeitsvorausschau dargelegt - über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und die Digitale Agenda hinausgehen und auch den Binnenmarkt und den Gesundheitssektor mit einschließen, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Das herausragende Thema im Jahr 2012 war jedoch die Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz, die auch im Jahr 2013 ganz oben auf der Tagesordnung stehen wird.

In unserer Arbeit in der Aufsicht  über EU-Organe und Einrichtungen haben wir thematische Leitlinien, die ihnen Hilfestellungen zu konkreten Themen, wie etwa Urlaubs- und Gleitzeitverwaltung, bieten, angenommen; die Leitlinien betonen die Verantwortlichkeit im Sinne der EU-Datenschutzverordnung. Zusätzlich hat das Online-Formular für Beschwerden dazu beigetragen, die Anzahl der unzulässigen Beschwerden zu verringern. Der EDSB ist der Ansicht, dass behördliche Datenschutzbeauftragte (DSBs) ein Schlüsselelement sind, um die Befolgung der Datenschutzverordnung zu gewährleisten. Wir haben daher die DSBs weiterhin mit Workshops, Fortbildungen und spezifischen Ratschlägen unterstützt. Auf der Website des EDSB wurde im Jahr 2012 ein spezifischer Bereich als Forum für DSBs eingerichtet.

 

Einige Kennzahlen des EDSB für 2012

 

C 71 Stellungnahmen zu Vorabkontrollen angenommen, 11 Stellungnahmen zu nicht erforderlichen Vorabkontrollen.

C 86 Beschwerden erhalten, davon 40 zulässig

C 27 Konsultationen zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen

C 15 Inspektionen vor Ort und 6 Besuche durchgeführt

C 1 thematische Leitlinie zur Verarbeitung persönlicher Information im Bereich Urlaub und Gleitzeit veröffentlicht

C 33 Stellungnahmen zu Rechtsetzungsvorschlägen veröffentlicht, unter anderem zu Initiativen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zu technologischen Entwicklungen, zur internationalen Zusammenarbeit, zu Datenübermittlungen,  zum Gesundheitswesen und zum Binnenmarkt.

C 15 formelle Kommentare veröffentlicht, u.A. zu geistigen Eigentumsrechten, zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt, zur EU-Politik im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, zum System zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung, zur Energieeffizienz und zum Programm "Grundrechte und Unionsbürgerschaft".

C 37 informelle Kommentare abgegeben

Hintergrundinformationen

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz sind Grundrechte in der EU. Nach der Datenschutzverordnung (EG) No 45/2001 ist es eine der Aufgaben des EDSB, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Vorschlägen für neue Rechtsakte und andere Themen, die sich auf den Datenschutz auswirken, zu beraten. Zusätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Organe und -Einrichtungen, wenn sie spezifische Risiken für Individuen ("betroffene Personen") mit sich bringt, einer Vorabkontrolle durch den EDSB unterworfen. Wenn die vorgelegte Verarbeitung nach Ansicht des EDSB zu einem Verstoß gegen Bestimmunen der Verordnung führen könnte, legt er Verbesserungsvorschläge vor.

EU-Datenschutzreformpaket: am 25. Januar 2012 hat die Kommission ihr Reformpaket angenommen, das aus zwei Rechtsetzungsvorschlägen besteht: einer allgemeinen Verordnung zum Datenschutz (die in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar sein wird) und einer spezifischen Richtlinie zum Datenschutz im Polizei- und Justizbereich (die in nationales Recht umgesetzt werden muss). Zusätzlich zu seiner am 7. März 2012 angenommenen Stellungnahme, die seine Position zu den beiden Vorschlägen darlegte, hat der EDSB am 15. März 2013 weitere Kommentare vorgelegt. Die beiden Vorschläge wurden im Europäischen Parlament und im Rat intensiv diskutiert; der LIBE-Ausschuss soll in der nächsten Zukunft über sie abstimmen.

Personenbezogene Informationen/Daten: alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche (lebende) Person, wie zum Beispiel Namen, Geburtsdaten, Fotografien, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Details, wie z.B. Gesundheitsdaten, für Beurteilungszwecke verwendete Daten und Verkehrsdaten beim Gebrauch von Telefon, E-Mail oder Internet werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.

Privatsphäre: das Recht einer Person, in Ruhe gelassen zu werden und Information Kontrolle über Informationen über sich selbst auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre bzw. den Schutz des Privatlebens ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Grundrechtecharta (Artikel 7) festgeschrieben. Die Charta enthält auch ein explizites Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Datenschutz durch Technik / eingebauter Datenschutz: den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz bereits in der Architektur und Entwicklung von Informations- und Kommunikationssystemen und -Technologien berücksichtigen, um die Befolgung der Datenschutzprinzipien zu vereinfachen.

DSB: jedes EU-Organ und jede EU-Einrichtung muss einen behördlichen Datenschutzbeauftragten ernennen. Aufgabe des DSB ist es, in einer unabhängigen Weise die interne Anwendung der Datenschutzverordnung sicherzustellen. Dies beinhaltet auch weitere Aufgaben, wie etwa sicherzustellen, dass für die Verarbeitung Verantwortliche und betroffene Personen über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, sowie - auf Anfrage oder aus Eigeninitiative - mit dem EDSB zu kooperieren. Eine Liste der behördlichen Datenschutzbeauftragten ist auf der Website des EDSB erhältlich.

* Der Titel der Pressemitteilung bezieht sich auf das "intelligente, nachhaltige und integrative Europa", eine der Zielvorgaben in der EU2020-Strategie.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch