Print

Die EU soll einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit den Rechten von Personen im Mittelpunkt schaffen

4
Jun
2014

Die EU soll einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit den Rechten von Personen im Mittelpunkt schaffen

Der EDSB hat den Europäischen Rat heute dazu aufgefordert, die Rechte von Personen in den Mittelpunkt der Rechts- und Sicherheitspolitik der kommenden Jahre zu stellen. Die Absicht des Europäischen Rates, unter den aktuellen Verträgen strategische Leitlinien für die weitere gesetzgeberische und operative Planung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu definieren, ist eine Möglichkeit, den Ansatz der EU in diesen Themenbereichen neu zu beleben und den Vertrauensverlust nach den Enthüllungen zur Massenüberwachung zu reparieren.

Der EDSB Peter Hustinx sagte hierzu: "Die Tatsache, dass der Gerichtshof der Europäischen Union vor kurzem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als übermäßigen Eingriff in das Recht auf Datenschutz für nichtig erklärt hat, sollte einen Weckruf für die EU darstellen. Die Politikgestalter müssen angemessene Begrenzungen und Schutzmaßnahmen in einer besser informierten und systematischeren Weise einbringen, wenn sie Vorschläge, die signifikante Auswirkungen auf Grundrechte haben, vorlegen."

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zur weiteren Entwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts betont der EDSB den Bedarf für eine vollständigere Integration des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes in die Tätigkeiten aller EU-Organe.

Der EDSB empfiehlt ebenfalls, dass der Europäische Rat in seinen strategischen Leitlinien explizit zur Kenntnis nehmen sollte, dass EU-Recht und -Aktivitäten im Bereich Justiz und Inneres – Abkommen mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft eingeschlossen – häufig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im großen Stil einhergehen. Die Leitlinien sollten anerkennen, dass solche Initiativen nur geringe Erfolgschancen haben, wenn sie nicht auf einer soliden grundrechtskonformen Grundlage stehen.

Der Ausgangspunkt muss allerdings eine zügige Einigung auf einen robusten und modernisierten Rechtsrahmen für den Datenschutz sein.

Der EDSB ist bereit, mit dem europäischen Gesetzgeber zusammenzuarbeiten, um ein politisches Instrumentarium zu entwickeln, dass es ermöglicht, legitime Ziele im Bereich Justiz und Inneres zu erreichen und gleichzeitig den Datenschutz auf effektive und effiziente Weise zu gewährleisten. Dies wird sowohl für die Entwicklung neuer Initiativen, als auch für die Umsetzung und Konsolidierung bestehender Instrumente nützlich sein. Ein Beispiel sind Regressmöglichkeiten gegen illegale Datenverarbeitungen, im Einklang mit dem Aufruf der Kommission für ein Programm zur Vereinfachung des Lebens der Bürger im Justizbereich.

Hintergrundinformationen

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz sind Grundrechte in der EU. Nach der Datenschutzverordnung (EG) Nr. 45/2001 ist es eine der Aufgaben des EDSB, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Vorschlägen für neue Rechtsakte und andere Themen, die sich auf den Datenschutz auswirken, zu beraten. Zusätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Organe und -Einrichtungen, wenn sie spezifische Risiken für Individuen („betroffene Personen“) mit sich bringt, einer Vorabkontrolle durch den EDSB unterworfen. Wenn die vorgelegte Verarbeitung nach Ansicht des EDSB zu einem Verstoß gegen Bestimmunen der Verordnung führen könnte, legt er Verbesserungsvorschläge vor.

Mit der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts soll die Freizügigkeit gewährleistet und den Bürgern ein hohes Maß an Schutz geboten werden. Dieser Raum umfasst verschiedene politische Bereiche, angefangen beim Schutz der Außengrenzen der Union bis hin zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Asyl- und Immigrationspolitik, der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der Kriminalität (Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Drogen usw.). Grundlage für die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind die Programme von Tampere (1999-2004), Den Haag (2004-2009) und Stockholm (2010-2014). Sie ist in Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ regelt, verankert. Für weitere Informationen, siehe die Europa-Website.

Im Dezember 2013 hat der Europäische Rat – zum ersten Mal unter den aktuellen Verträgen – seine Absicht angekündigt, strategische Leitlinien für die weitere gesetzgeberische und operative Planung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu definieren ("post-Stockholm"). In der Zwischenzeit hat die Kommission zwei Mitteilungen zu diesem Thema angenommen, das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet und der Rat hat mehrere Diskussionen abgehalten. Der EDSB hat einen Beitrag zu den Beratungen zum vorherigen Mehrjahresplan, der als "Stockholm-Programm" bekannt wurde, geleistet.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche (lebende) Person, wie Namen, Geburtsdaten, Fotografien, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Details, wie Gesundheitsdaten, für Beurteilungszwecke verwendete Daten und Verkehrsdaten bei Nutzung von Telefon, E-Mail oder Internet, werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.

Privatsphäre bezeichnet das Recht einer Person, in Ruhe gelassen zu werden und Kontrolle über die Informationen über sich selbst auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre bzw. den Schutz des Privatlebens ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Grundrechtecharta (Artikel 7) festgeschrieben. Die Charta enthält auch ein explizites Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

EU-Datenschutzreformpaket: Am 25. Januar 2012 hat die Europäische Kommission ihr Reformpaket vorgestellt. Es besteht aus zwei Rechtsetzungsvorschlägen: einer Datenschutzgrundverordnung (die in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar sein wird) und einer Richtlinie (die in nationales Recht umgesetzt werden muss) zum Datenschutz im Polizei- und Justizbereich. Zusätzlich zu seiner Stellungnahme vom 7. März 2012 hat der EDSB am 15. März 2013 weitere Kommentare abgegeben. Die beiden Vorschläge wurden im Europäischen Parlament (EP) und im Rat der Europäischen Union eingehend diskutiert. Das EP hat am 12. März 2014 über das Paket abgestimmt. Das Ergebnis der Diskussionen im Rat wird die weiteren Schritte bestimmen. Für weitere Informationen zur Reform, sehen Sie bitte auch eine spezifische Sektion der Website des EDSB.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch