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Die EU als Leuchtturm für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre

28
Jan
2015

Die EU als Leuchtturm für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre

Europa muss bei der Erarbeitung eines digitalen globalen und an den Rechten der Personen orientierten Standards für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz an der Spitze stehen, so der neue Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) heute. Aus Anlass des Datenschutztages ermunterte Giovanni Buttarelli die Europäische Union (EU) dazu, als Leuchtturm für den Schutz digitaler Rechte mit gutem Beispiel voranzugehen.

Giovanni Buttarelli, EDSB: "Es ist höchste Zeit, dass wir in Europa über unsere Antworten auf rasante Veränderungen und Herausforderungen nachdenken, Bedrohungen unserer Sicherheit eingeschlossen. Diese Antworten werden Folgen für uns und die nächste Generation, die heutzutage online aufwächst, haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir ohne Privatsphäre keine Sicherheit haben können; folglich müssen wir die Rechte und Freiheiten, die uns in Europa am Herzen liegen, schützen. Unsere Lösungen im Sicherheitsbereich müssen die Menschen mit Würde und Respekt behandeln - und nicht mit Verdächtigungen und Überwachung. Das Ziel für mein Mandat ist, dass die EU beim Datenschutz mit einer Stimme spricht, einer Stimme, die glaubwürdig, informiert und relevant ist."

Ein klares, modernes, zukunftsorientiertes Regelwerk ist der Schlüssel, um Europas digitale Herausforderungen zu lösen. Die EU redet seit über drei Jahren über die Reform ihrer gegenwärtigen Datenschutzregeln. Die Gesellschaft und der technologische Wandel werden nicht darauf warten, dass sich Europa auf seinen Ansatz einigt. Die fortwährende Rechtsunsicherheit ist für die Bürger und für die Wirtschaft schädlich.

Die Reform wird der sich erholenden aber immer noch fragilen europäischen Wirtschaft mittels klarer und kohärenter Regeln, zum Beispiel für Datenübermittlungen und für die Nutzung personenbezogener Daten für Strafverfolgungszwecke, einen Schub geben. Das Ziel des EDSB, auf ausdrückliche Einladung des EU-Gesetzgebers, ist es, bei der zügigen Verabschiedung der Reform mitzuhelfen, um so ein robustes Regelwerk für die nächsten 20 Jahre zu schaffen.

Der EDSB wird EU-Datenschutz- und Privatsphärenstandards durchsetzen und stärken, sowohl in der Praxis als auch im Recht. Der EDSB wird aktiv eine Datenschutzkultur in den EU-Organen fördern und Politikgestaltern Werkzeugkästen zur Entwicklung innovativer rechtlicher und technischer Lösungen bereitstellen.

Wojciech Wiewiórowski, Stellvertretender EDSB, erklärte hierzu: "Die EU zeigt sich von ihrer besten Seite, wenn sie mit gutem Beispiel vorangeht, wenn ihr Handeln mit Europas erklärten Werten im Einklang steht. Die Organe der EU müssen, was ihren Umgang mit personenbezogenen Daten und die Art und Weise, wie sie neue Politiken und Regeln, die sich auf personenbezogene Daten auswirken, entwickeln, über jeden Vorwurf erhaben sein".

Nicht nur mit "Big Data" und im Internet der Dinge überschreiten personenbezogene Daten Grenzen und reisen quer durch die digitale Welt. Mit seiner einzigartigen EU-Perspektive ist der EDSB ein geborener Vermittler für die europäische und globale Zusammenarbeit in diesen Bereichen. Der EDSB wird die Kontakte mit seinen internationalen Gesprächspartnern pflegen, um so eine nachhaltige und kohärente Datenschutzkultur zu schaffen, um die Lücken in den Antworten auf die globalen digitalen Herausforderungen zu schließen. Datenschutzgesetze halten sich an Grenzen, personenbezogene Daten aber nicht. Der Datenschutz muss über die EU hinauswachsen.

Die Werte, für die die EU steht, sind bedroht wie nie zuvor. Das Ziel des EDSB für die nächsten fünf Jahre ist es, dabei mitzuhelfen, die EU zu einem Leuchtturm für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre werden zu lassen. Mit seiner juristischen und technischen Expertise ist der EDSB in einer einzigartigen Position, der EU dabei zu helfen, verhältnismäßige, praktische und innovative Lösungen zu finden, die gleichzeitig unsere Rechte schützen. Auf diese Weise kann die EU weiterhin ein auf den Rechten der Personen gegründeter Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein.

Hintergrundinformationen
Die Privatsphäre und der Datenschutz sind in der EU Grundrechte. Datenschutz ist ein durch europäisches Recht geschütztes und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Grundrecht.

Im Detail sind die Regeln für den Datenschutz in der EU-Verwaltung, ebenso wie die Aufgaben des EDSB, in der Datenschutzverordnung (EG) Nr. 45/2001 geregelt. Eine der Aufgaben des EDSB ist es, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Vorschlägen für neue Rechtsakte und andere Themen, die sich auf den Datenschutz auswirken, zu beraten. Zusätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Organe und -Einrichtungen, wenn sie spezifische Risiken für Individuen („betroffene Personen“) mit sich bringt, einer Vorabkontrolle durch den EDSB unterworfen.

Giovanni Buttarelli (EDSB) und Wojciech Wiewiórowski (Stellvertretender EDSB) sind die durch eine gemeinsame Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rats ernannten Mitglieder des EDSB als Organ der EU. Für einen Amtszeit von fünf Jahren ernannt, haben sie ihr Amt am 4. Dezember 2014 übernommen.

Personenbezogene Informationen / Daten: jegliche Information, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare (lebende) natürliche Person bezieht. Beispiele sind Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videos, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Angaben, wie etwa IP-Adressen und der Inhalt von Nachrichten, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen erstellt wurden, werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.

Privatsphäre: das Recht einer Person, in Ruhe gelassen zu werden und Kontrolle über die Informationen über sich selbst auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre bzw. den Schutz des Privatlebens ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 7) festgeschrieben. Die Charta enthält auch ein explizites Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Verarbeitung personenbezogener Daten: Artikel 2, Punkt b) der Verordnung (EG) 45/2001 definiert die Verarbeitung personenbezogener Daten als „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Wiederauffinden, das Abfragen, die Nutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten”. Siehe ebenfalls den Glossar auf der Website des EDSB.

EU-Datenschutzreformpaket: Am 25. Januar 2012 hat die Kommission ihr Reformpaket vorgestellt. Es besteht aus zwei Rechtsetzungsvorschlägen: einer Grundverordnung zum Datenschutz (die in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar sein wird) und einer spezifischen Richtlinie zum Datenschutz im Polizei- und Justizbereich (die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss). Zusätzlich zu seiner am 7. März 2012 veröffentlichten Stellungnahme, in der er seine Position zu den beiden Vorschlägen erläuterte, hat der EDSB am 15. März 2013 zusätzliche Kommentare abgegeben. Die beiden Vorschläge wurden im Europäischen Parlament und im Rat ausgiebig diskutiert. Der EDSB ist in diesem Prozess regelmäßig mit den relevanten Abteilungen der drei Hauptorgane der EU in Kontakt, entweder in Folge unserer Kommentare und Stellungnahmen gegenüber der Kommission oder in Diskussionen und Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat.

"Big Data" bezeichnet gewaltige digitale Datensammlungen unter der Kontrolle von Unternehmen, Regierungen oder anderen großen Organisationen, die dann ausführlich mittels Algorithmen analysiert werden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme 03/2013 der Artikel-29-Datenschutzgruppe zum Konzept der Zweckbindung, Seite 35.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch