European PNR
Opinion on the Proposal for a Council Framework Decision on the use of Passenger Name Record (PNR) data for law enforcement purposes, OJ C 110, 01.05.2008, p. 1
Wenn digitale Datenströme Grenzen überschreiten, ist es unerlässlich, dass der Schutz von Grundrechten gewährleistet ist. In seiner Rolle als Berater für den EU-Gesetzgeber stellt der EDSB auch weiterhin seinen Sachverstand in Bezug auf EU-Vorschläge für internationale Abkommen zur Verfügung, unter anderem in den Bereichen Handel, Strafverfolgung (z. B. bei PNR-Abkommen mit Nicht-EU-Staaten) und Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden. Ziel der Empfehlungen des EDSB ist es, dafür zu sorgen, dass Einzelpersonen in der EU ihre Rechte nicht verlieren, wenn ihre personenbezogenen Daten an Empfänger außerhalb der EU übermittelt werden.
Opinion on the Proposal for a Council Framework Decision on the use of Passenger Name Record (PNR) data for law enforcement purposes, OJ C 110, 01.05.2008, p. 1
Im dritten Tätigkeitsjahr investierte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) weiterhin in den Aufbau einer fortschrittlichen Datenschutzkultur in den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft. Seit 2004 wurden fast 150 Vorabkontrollen bedenklicher Verarbeitungssysteme durchgeführt und 25 Stellungnahmen zu Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften abgegeben. Es ist jetzt an der Zeit für den EDSB, seine Aufsichtsaktivitäten auszuweiten und mit Inspektionen und der Messung von Ergebnissen zu beginnen.