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Meldung von Missständen („Whistleblowing“)

 

Ziel von Whistleblowing ist es, Korruption aufzudecken, indem Mitarbeitern oder anderen Informanten sichere Kanäle geboten werden, um unethisches Verhalten am Arbeitsplatz zu melden. Bei derartigen Verfahren müssen sensible personenbezogene Daten über verdächtige Personen, Hinweisgeber und andere Parteien wie Zeugen verarbeitet werden. Die Organe und Einrichtungen der EU sind verpflichtet, über klare Whistleblowing-Verfahren zu verfügen. Diese Verpflichtung wird ihnen vom EU-Statut auferlegt; darin heißt es, dass Beamte, denen eine mögliche rechtswidrige Handlung bekannt wird, diese unverzüglich melden müssen. Aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens und der Risiken für die beteiligten Personen ist der Schutz ihrer personenbezogenen Daten von größter Bedeutung.

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4
Dec
2014

Whistleblowing Procedure - EO

Opinion on a notification for prior checking received from the Data Protection Officer of the European Ombudsman (EO) regarding the European Ombudsman's Whistleblowing Procedure (Case 2014-0828)

Verfügbare Sprachen: Englisch
30
Oct
2014

Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit OLAF-Fällen - TEN-T EA

Stellungnahme zur Meldung für eine Vorabkontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit OLAF-Fällen bei der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA) (Fall 2013-0757)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
28
Oct
2013

Regeln für die Meldung von ernsten Missständen - TEN-T EA

Stellungnahme vom 28. Oktober 2013 zu einer Meldung des Datenschutzbeauftragten der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA) zur Vorabkontrolle über die Regeln für die Meldung von ernsten Missständen (Fall 2013-0916)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch