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Verordnung (EG) Nr. 45/2001

 

In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 sind die Pflichten der EU-Organe bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt, etwa die Verpflichtung, wonach jede von ihnen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Zudem wurde mit dieser Verordnung der Europäische Datenschutzbeauftragte als unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Wahrung des Rechts auf Privatsphäre durch die europäischen Organe und Einrichtungen sicherzustellen und den EU-Gesetzgeber zu Themen im Bereich des Datenschutzes zu beraten. Die Verordnung wird derzeit überarbeitet, um sie in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Januar 2017 einen Vorschlag.

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21
Apr
2010

Bürgerinitiative

Stellungnahme über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlements und des Rates über die Bürgerinitiative

Sehen Sie auch den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative

13
Nov
2009

Implementing rules concerning Regulation (EC) n° 45/2001

Comments of the EDPS concerning the Preliminar draft decision of the Executive Committee of the EACEA adopting implementing rules concerning Regulation  (EC) n° 45/2001 (Case 2009-656)

Verfügbare Sprachen: Englisch, Französisch