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Tätigkeitsvorausschau 2012 des EDSB im Bereich der gesetzlichen Beratung: ein herausforderndes Jahr für den Datenschutz in der EU

10
Jan
2012

Tätigkeitsvorausschau 2012 des EDSB im Bereich der gesetzlichen Beratung: ein herausforderndes Jahr für den Datenschutz in der EU

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) legt heute seine Prioritäten für das Jahr 2012 im Bereich der gesetzlichen Beratung durch die Veröffentlichung seines strategischen Planungsdokuments, der Tätigkeitsvorausschau*, vor. Der EDSB identifiziert in diesem Dokument Themen von strategischer Bedeutung, die die Eckpfeiler seiner Beratungsarbeit für 2012 bilden, ohne die Bedeutung anderer gesetzgebenden Verfahren, die sich auf den Datenschutz auswirken, zu vernachlässigen.

Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "2012 wird ein sehr anspruchsvolles Jahr. Der EDSB wird sich der Herausforderung stellen, seine immer größere Rolle im Gesetzgebungsverfahren wahrzunehmen und gleichzeitig hochwertige Beiträge zu garantieren, die sich großer Wertschätzung erfreuen - all dies in Anbetracht knapper Ressourcen. Wir haben deshalb für die legislative Beratung einen strategischeren Ansatz entwickelt, der in der Tätigkeitsvorausschau beschrieben wird."

Die zentrale Aufgabe des EDSB in seiner beratenden Funktion zielt auf drei Hauptbereiche: die Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Datenschutz, technologische Entwicklungen und die Digitale Agenda, sowie die Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Darüber hinaus hat der EDSB die Reform des Finanzsektors als ein Gebiet von strategischer Bedeutung für das Jahr 2012 identifiziert.

Übersicht der Themen von strategischer Bedeutung für den EDSB:

  1. Hin zu einem neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz
    • Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz
  2. Technologische Entwicklungen und die Digitale Agenda, Rechte des geistigen Eigentums und Internet
    • Gesamteuropäische Rahmenbedingungen für die elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur
    • Internet-Überwachung (z. B. Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, Verfahren zur Entfernung von Inhalten, sog. Takedown-Verfahren)
    • Dienstleistungen im Bereich Cloud Computing
    • eGesundheit
  3. Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
    • EU-PNR (Fluggastdatensätze)
    • EU-TFTS (Europäisches System zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung)
    • Grenzkontrollen
    • Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
    • Verhandlungen über Abkommen mit Drittländern über den Datenschutz
  4. Reform des Finanzsektors
    • Regulierung und Aufsicht der Finanzmärkte und Akteure

Zur besseren Erfüllung seiner beratenden Funktion plant ebenfalls der EDSB die Veröffentlichung von Leitlinien zu wichtigen technischen oder gesellschaftlichen Phänomenen, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken (wie z. B. das namentliche Anprangern), oder zu wiederkehrenden Aspekten des Datenschutzes bei legislativen Initiativen der EU (wie z. B. die Bestimmungen über den Austausch von Informationen).

 

(*) Die Tätigkeitsvorausschau bildet einen integrierten Bestandteil des jährlichen Arbeitszyklus des Europäischen Datenschutzbeauftragten und stellt seinen Ansatz im Bereich der gesetzlichen Beratung für das kommende Jahr vor. Sie besteht aus zwei Dokumenten: aus einem einleitenden Dokument, in dem der EDSB die strategischen Prioritäten für das legislatives Beratungsverfahren im Jahr 2012 bestimmt, sowie ein Anhang mit den jeweiligen Kommissionsvorschlägen und anderen Dokumenten, die kürzlich verabschiedet wurden oder programmiert sind und welche die Aufmerksamkeit des EDSB erfordern.

Hintergrundinformationen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Er erfüllt diese Aufgabe, indem er

  • die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung überwacht,
  • in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und
  • mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch