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Ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt hin zu einem stärkeren und effektiveren Datenschutz in Europa

22
Oct
2013

Ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt hin zu einem stärkeren und effektiveren Datenschutz in Europa

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) begrüßt das Ergebnis der Abstimmung über das Datenschutzreformparket  im Ausschuss für Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) gestern Abend.

Peter Hustinx, EDSB, sagte hierzu: "Die Abstimmung im  LIBE-Ausschuss ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines stärkeren und effektiveren Datenschutzes in Europa. Wir loben das Europäische Parlament dafür, dass es sich seiner Verantwortlichkeit für diesen sehr wichtigen, aber auch sehr komplizierten, Rechtstext gestellt hat. Wir alle wissen sehr wohl, dass es Meinungsverschiedenheiten gab und dass der Text, über den der LIBE-Ausschuss am Ende abstimmte, notwendigerweise ein Kompromiss sein musste. Nichtsdestotrotz ist das Ergebnis ein positiver Schritt für weiteren Fortschritt. Es ist unabdinglich, dass die Europäische Union nun schnell handelt, damit eine politische Einigung vor den Wahlen zum Europäischen Parlament erreicht werden kann. Jetzt ist der Rat an der Reihe, das Paket ebenso entschlossen voranzutreiben."

Das gegenwärtige Ziel ist es, das Reformpaket vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2014 zu verabschieden. Der EDSB bittet den Gesetzgeber dringend, das Paket so schnell wie möglich zu verabschieden, da ein neues Parlament dazu führen könnte, dass die Verhandlungen von vorne begonnen werden müssten.

Die Wichtigkeit dieser Vorschläge ist den Menschen in ganz Europa nach den Enthüllungen von Edward Snowden umso klarer geworden. Mehr als je zuvor ist es offensichtlich, dass wir einer existenziellen Bedrohung unserer Grundrechte und Grundfreiheiten gegenüberstehen. Die Menschen sollten in der Lage sein, sich auf Behörden und Regierungen verlassen zu können. Die Vorschläge werden, wenn sie angenommen werden, Bürgern besser durchsetzbare Rechte auf ihre Privatsphäre und Datenschutz geben: Sie können erwarten, dass sie klare Informationen darüber, wie ihre persönlichen Daten von Unternehmen genutzt werden, erhalten werden. Sie werden ebenfalls das Recht haben, Unternehmen um die Löschung ihrer Daten zu ersuchen, sofern dies nicht mit der Meinungs- und Pressefreiheit kollidiert.

Für die Wirtschaft wird der Ansatz einer Hauptanlaufstelle ("one-stop-shop") – mittels der Ernennung einer Haupt-Kontrollbehörde, die alle Aktivitäten eines Unternehmens in allen Mitgliedsstaaten beaufsichtigen wird – eine kohärente Anwendung der Verordnung sicherstellen und die Beschwerdebearbeitung beschleunigen.

Hintergrundinformationen

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz sind in der EU Grundrechte. Nach der Datenschutzverordnung (EG) No 45/2001 ist es eine der Aufgaben des EDSB, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Vorschlägen für neue Rechtsakte und andere Themen, die sich auf den Datenschutz auswirken, zu beraten. Zusätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Organe und -Einrichtungen, wenn sie spezifische Risiken für Individuen („betroffene Personen“) mit sich bringt, einer Vorabkontrolle durch den EDSB unterworfen. Wenn die vorgelegte Verarbeitung nach Ansicht des EDSB zu einem Verstoß gegen Bestimmunen der Verordnung führen könnte, legt er Verbesserungsvorschläge vor.

EU-Datenschutzreformpaket: Am 25. Januar 2012 hat die Europäische Kommission ihr Reformpaket, bestehend aus zwei Rechtsetzungsvorschlägen, vorgelegt: ein Grundverordnung zum Datenschutz (direkt in allen Mitgliedsstaaten anwendbar) und eine spezifische Richtlinie (in nationales Recht umzusetzen) zum Datenschutz im Polizei- und Justizbereich vorgelegt. Zusätzlich zu seiner Stellungnahme vom 7. März 2012, in der er seine Position zu den beiden Vorschlägen erläuterte, hat der EDSB am 15. März 2013 weitere Kommentare vorgelegt. Die beiden Vorschläge wurden im Europäischen Parlament und im Rat ausgiebig diskutiert. Während des gesamten Prozesses haben wir regelmäßig Kontakt mit den entsprechenden Abteilungen in den drei Hauptorganen gehalten, entweder als Folgemaßnahmen zu unseren Stellungnahmen und Kommentaren oder in Diskussionen und Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat.

Personenbezogene Informationen/Daten sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche (lebende) Person, wie Namen, Geburtsdaten, Fotografien, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Details, wie Gesundheitsdaten, für Beurteilungszwecke verwendete Daten und Verkehrsdaten bei Nutzung von Telefon, E-Mail oder Internet, werden ebenfalls als personenbezogene Daten angesehen.

Privatsphäre bezeichnet das Recht einer Person, in Ruhe gelassen zu werden und Kontrolle über die Informationen über sich selbst auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre bzw. den Schutz des Privatlebens ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Grundrechtecharta (Artikel 7) festgeschrieben. Die Charta enthält auch ein explizites Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch