Auswahl- und Einstellungsverfahren - EACEA
Antwort vom 11. November 2010 zur Meldung einer Verabkontrolle bezüglich dem Auswahl- und Einstellungsverfahren bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Fälle 2010-0590/591/592/593/488)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Antwort vom 11. November 2010 zur Meldung einer Verabkontrolle bezüglich dem Auswahl- und Einstellungsverfahren bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Fälle 2010-0590/591/592/593/488)
Avis sur la notification d'un contrôle préalable reçue du délégué à la protection des données (DPD) de la Banque Européenne d'Investissement à propos du dossier "Procédures relatives au recrutement d'agents (Dossier 2009-0254)
Brief vom 19. Oktober 2010 über eine Meldung zur Vorabkontrolle zur Einstellungsverfahren der EASA und elektronisches Bewerbungsformular (Fall 2010-0466)
Opinion of 14 October 2010 on a notification for Prior Checking on procedures related to fraud investigations in the EIB Group (Case 2009-0459)