Print

Privatsphäre in den EU-Organen

Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.

Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.

Filters

2
Mar
2018

Recruitment of staff - SRB

Prior-checking Opinion regarding ‘Recruitment of staff: Temporary agents (TAs), Seconded National Experts (SNEs) and trainees’ at Single Resolution Board (SRB) (Case 2017-0851)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
22
Feb
2018

Contrat de prestation de service

Consultation concernant la mise en oeuvre d'un contrat de prestation de service entre certaines institutions européennes regroupées dans le cadre du Comité des activités sociales (CAS) de Luxembourg et la société EMRESA S.A, afin d'octroyer des remises commerciales au profit du personnel actif et des pensionnés de ces institutions.

Verfügbare Sprachen: Französisch
12
Feb
2018

Selection and administrative management of Blue Book Trainees - EEAS

Prior check Opinion on selection and administrative management of Blue Book Trainees in EEAS Headquarters and EU Delegations (case 2016-0771)

26
Jan
2018

Einsatzverzeichnisse des Ersthelfers - Rat

Zusammenfassung 2017-0969:

Der Rat hat auf der Grundlage des Statuts und der Vorschriften im Bereich des Wohlergehens am Arbeitsplatz ein Netz von Ersthelfern eingerichtet. Gemäß dem in dieser Sache geltenden belgischen Recht führt der Arbeitgeber ein Verzeichnis, in das der Arbeitnehmer, der im Rahmen der Erstversorgung im Einsatz ist, bestimmte Angaben zu seinem Einsatz eintragen muss. Der Rat hat beschlossen, ein persönliches Einsatzverzeichnis des Ersthelfers (Einsatzheft des Ersthelfers) und ein Einsatzverzeichnis des Ersthelfers für den medizinischen Dienst einzuführen, sofern der medizinische Dienst im Einsatz ist (vor Ort bzw. nach dem Transport des Opfers in seine Räumlichkeiten). Die betroffenen Personen müssen ordnungsgemäß über den Schutz der personenbezogenen Daten informiert werden. In Anbetracht des sensiblen Charakters der im Einsatzheft des Ersthelfers enthaltenen personenbezogenen Daten und der Dringlichkeit der Arbeit des Ersthelfers ist es ebenso wichtig, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten.

17
Jan
2018

Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren - EIT

Stellungnahme im Rahmen der Vorabkontrolle des EDSB zu „Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren“ beim EIT (Fall 2016-1165)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch