Datenschutzreformpaket
Zusätliche Anmerkungen des EDSB zum Datenschutzreformpaket
Jede EU-Institution, Organ oder Agentur EU institutionen ernennt einen Datenschutzbeauftragten (DSB).Seine Aufgabe ist es, die interne Anwendung der für alle EU-Institutionen zutreffenden Datenschutzregelung in selbstständiger Art zu gewährleisten. Weiterhin sorgt der DSB dafür, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichenund die Einzelpersonen von ihren Rechten und Verpflichtungen informiert sind, und arbeitet mit dem EDSB zusammen, auf eigene Initiative oder auf Anfrage des EDSB. Auf unserer Website finden Sie eine Liste von allen Datenschutzbeauftragten.
Zusätliche Anmerkungen des EDSB zum Datenschutzreformpaket
Im vorliegenden Bericht wird die Strategie des EDSB für den Zeitraum 2013/2014 vorgestellt. Obwohl es sich um eine Zweijahresstrategie handelt, soll damit zugleich eine längerfristige Arbeitsgrundlage geschaffen werden. Die vorliegende Strategie soll uns in die Lage versetzen, unseren Pflichten gegenüber den Bürgern sowie den Organen und Einrichtungen der EU in einem immer anspruchsvolleren und sich ständig wandelnden Umfeld nachzukommen. Außerdem wollen wir mit diesem Bericht unsere Ansprechpartner über unsere Arbeitsweise informieren.