Jede EU-Institution, Organ oder Agentur EU institutionen ernennt einen Datenschutzbeauftragten (DSB).Seine Aufgabe ist es, die interne Anwendung der für alle EU-Institutionen zutreffenden Datenschutzregelung in selbstständiger Art zu gewährleisten. Weiterhin sorgt der DSB dafür, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichenund die Einzelpersonen von ihren Rechten und Verpflichtungen informiert sind, und arbeitet mit dem EDSB zusammen, auf eigene Initiative oder auf Anfrage des EDSB. Auf unserer Website finden Sie eine Liste von allen Datenschutzbeauftragten.
Dieser Bericht zeigt, dass 2009 für das Grundrecht auf Datenschutz von herausragender Bedeutung war. Grund hierfür waren einige wesentliche Entwicklungen: das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, durch den eine solide Rechtsgrundlage für einen umfassenden Datenschutz in allen Bereichen der EU-Politik geschaffen wurde, das Anlaufen einer öffentlichen Konsultation über die Zukunft des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz sowie die Verabschiedung eines neuen politischen Fünfjahresprogramms für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts („Stockholmer Programm“), das einen deutlichen Schwerpunkt auf den Datenschutz in diesem Bereich legt.
Eine Druckfassung dieses Jahresberichts ist im EU Bookshoperhältlich.
Dieser Bericht, der sich auf das Jahr 2008 – das vierte vollständige Tätigkeitsjahr des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) – erstreckt, fällt mit dem Ende der ersten Amtszeit des EDSB zusammen und bietet deshalb Gelegenheit, eine Bilanz der bisherigen Entwicklungen zu ziehen.
Der Bericht zeigt, dass sowohl bei der Aufsicht als auch bei der Beratung deutliche Fortschritte erzielt wurden. Die meisten Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft machen gute Fortschritte bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, es sind jedoch noch große Aufgaben zu bewältigen. Die Aufsichtsaktivitäten des EDSB verlagern sich daher stärker auf die Beurteilung der praktischen Einhaltung, insbesondere durch systematischere Inspektionen vor Ort, und auf die Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen, die im Rahmen der Vorabkontrolle gegeben wurden.
Der EDSB hat auch seine Leistung als Berater für die europäischen Einrichtungen weiter ausgebaut und zu einer steigenden Zahl von Rechtsetzungsvorschlägen Stellungnahmen abgegeben. Die meisten Stellungnahmen des EDSB betrafen weiterhin Fragen im Zusammenhang mit dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Andere Themen, wie Datenschutz in der elektronischen Kommunikation, Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, Einrichtung von Informationssystemen und Zugang zu diesen Systemen, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und neue Technologien haben ebenfalls eine herausragende Stellung eingenommen.
Eine Druckfassung dieses Jahresberichts ist im EU Bookshoperhältlich.