Mit dem technologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte sind die Techniken zur Überwachung, Verfolgung und Profilerstellung einfacher, günstiger und präziser geworden. In der Folge hat die Überwachung sowohl im öffentlichen Sektor (beispielsweise zu Zwecken der Strafverfolgung und öffentlichen Sicherheit) als auch im privaten Sektor (beispielsweise für gezielte Werbung) zugenommen. Diese Praktiken können tiefgreifende Auswirkungen darauf haben, wie Menschen denken und handeln, sowie auf andere persönliche Rechte (wie die Freiheit der Meinungsäußerung oder die Vereinigungsfreiheit). Jede Form der Überwachung ist ein Eingriff in die Grundrechte auf Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre. Eine solche Maßnahme muss eine gesetzliche Grundlage haben und notwendig sowie verhältnismäßig sein.
Stellungnahme vom 7. Juni 2012 zur Meldung für eine Vorabkontrolle der Aufzeichnung der Telefonleitung, die für Anrufe beim technischen Dienst im Hinblick auf Maßnahmen in den Gebäuden der EU in Luxemburg reserviert ist (12 oder 32220) (Fall 2011-0986)
Stellungnahme vom 24. Mai 2012 zur Meldung für eine Vorabkontrolle der „Aufzeichnung der Telefonleitung, die für Berichte des Wachdienstes und Anrufe im Hinblick auf Maßnahmen, die mit dem System der Zugangskontrolle zu den Gebäuden der Kommission (Brüssel) verbunden sind, verwendet wird“, Europäische Kommission (Fall 2011-0987)
Stellungnahme vom 15. Mai 2012 zur Meldung für eine Vorabkontrolle betreffend den Fall „Erfassung von Telefongesprächen (Mobiltelefonie)“, Europäische Investitionsbank (Fall 2009-0704)
Stellungnahme über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Handelsübereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zwischen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, Australien, Kanada, Japan, der Republik Korea, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, dem Königreich Marokko, Neuseeland, der Republik Singapur, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen
Der Kommissionsvorschlag für einen Beschluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bezüglich ansteckender Krankheiten und anderer grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen zu verbessern. Zu diesem Zweck sieht er unter Anderem eine Ausweitung des existierenden Frühwarn- und Reaktionssystems (EWRS) auf neue Arten von Gesundheitsbedrohungen und die Ermittlung von Kontaktpersonen vor.
Die Stellungnahme des EDSB wirft mehrere Punkte, zu denen Klarstellungen nötig sind, auf; die wichtigsten Punkte sind:
Das Konzept "Ermittlung von Kontaktpersonen" sollte klarer definiert werden und die Hauptkategorien von Daten, die ausgetauscht werden sollen, sowie ihre Herkunft sollten spezifiziert werden. Zusätzlich sollten Kriterien für die Bewertung der Notwendigkeit der Ermittlung von Kontaktpersonen in konkreten Fällen aufgestellt werden.
Das Verhältnis zwischen dem EWRS und den vorgeschlagenen Ad-hoc-Monitoringnetzen sollte klargestellt werden, ebenso wie die Rolle des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Ad-hoc-Monitoringnetzen.
Ein spezifischerer Verweis auf die Anforderungen in Sachen Datensicherheit sollte aufgenommen werden.