EURODAC
Stellungnahme über die Einrichtung von "Eurodac“ für den Abgleich von Fingerabdruckdaten
Das Ziel des Grundsatzes des Datenschutzes durch Technikgestaltung besteht darin, den Datenschutz und die Privatsphäre in die Gestaltung von Verarbeitungsvorgängen und Informationssystemen einfließen zu lassen, um Datenschutzgrundsätzen gerecht zu werden. Organisationen müssen sowohl im Vorfeld als auch während ihrer Verarbeitungsaktivitäten den Schutz der Rechte des Einzelnen berücksichtigen, indem sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie ihre Datenschutzpflichten erfüllen. Um dafür zu sorgen, dass dieser zentrale Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis auch angewandt wird, wird der EDSB entsprechende Leitfäden herausgeben.
Stellungnahme über die Einrichtung von "Eurodac“ für den Abgleich von Fingerabdruckdaten
Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlements und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Stellungnahme zur Stärkung des Vertrauens in die Informationsgesellschaft durch die Förderung des Schutzes von Daten und Privatsphäre