In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 sind die Pflichten der EU-Organe bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt, etwa die Verpflichtung, wonach jede von ihnen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Zudem wurde mit dieser Verordnung der Europäische Datenschutzbeauftragte als unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Wahrung des Rechts auf Privatsphäre durch die europäischen Organe und Einrichtungen sicherzustellen und den EU-Gesetzgeber zu Themen im Bereich des Datenschutzes zu beraten. Die Verordnung wird derzeit überarbeitet, um sie in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Januar 2017 einen Vorschlag.