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Gesundheit

 

In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Gesundheitsdaten als besondere Kategorie von Daten anerkannt. Zudem enthält sie eine Definition von Gesundheitsdaten für Zwecke der Datenverarbeitung. Zwar besitzen die mit der DSGVO eingeführten innovativen Grundsätze (Datenschutz durch Technikgestaltung oder das Verbot von diskriminierender Profilerstellung) auch in Bezug auf Gesundheitsdaten Relevanz und Gültigkeit, dennoch befasst sich der EDSB nun auch mit besonderen Garantien für personenbezogene Gesundheitsdaten und für eine endgültige Auslegung der Vorschriften, die einen wirksamen und umfassenden Schutz dieser Daten ermöglicht. Verfahren zur Förderung von Innovation und einer hochwertigeren Gesundheitsversorgung wie klinische Prüfungen und Mobile Health erfordern wirksame Datenschutzgarantien, um weiterhin das Vertrauen der Menschen in die Vorschriften, die dem Schutz ihrer Daten dienen sollen, zu gewährleisten.

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28
Mar
2012

Grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen

Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen

Lesen Sie auch den Text des Vorschlags

Der Kommissionsvorschlag für einen Beschluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bezüglich ansteckender Krankheiten und anderer grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen zu verbessern. Zu diesem Zweck sieht er unter Anderem eine Ausweitung des existierenden Frühwarn- und Reaktionssystems (EWRS) auf neue Arten von Gesundheitsbedrohungen und die Ermittlung von Kontaktpersonen vor.

Die Stellungnahme des EDSB wirft mehrere Punkte, zu denen Klarstellungen nötig sind, auf; die wichtigsten Punkte sind:

  • Das Konzept "Ermittlung von Kontaktpersonen" sollte klarer definiert werden und die Hauptkategorien von Daten, die ausgetauscht werden sollen, sowie ihre Herkunft sollten spezifiziert werden. Zusätzlich sollten Kriterien für die Bewertung der Notwendigkeit der Ermittlung von Kontaktpersonen in konkreten Fällen aufgestellt werden.
  • Das Verhältnis zwischen dem EWRS und den vorgeschlagenen Ad-hoc-Monitoringnetzen sollte klargestellt werden, ebenso wie die Rolle des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Ad-hoc-Monitoringnetzen.
  • Ein spezifischerer Verweis auf die Anforderungen in Sachen Datensicherheit sollte aufgenommen werden.

 

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3
Dec
2010

2009 Jahresberichts - Ein Jahr von großer Bedeutung für das Grundrecht auf Datenschutz

Dieser Bericht zeigt, dass 2009 für das Grundrecht auf Datenschutz von herausragender Bedeutung war. Grund hierfür waren einige wesentliche Entwicklungen: das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, durch den eine solide Rechtsgrundlage für einen umfassenden Datenschutz in allen Bereichen der EU-Politik geschaffen wurde, das Anlaufen einer öffentlichen Konsultation über die Zukunft des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz sowie die Verabschiedung eines neuen politischen Fünfjahresprogramms für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts („Stockholmer Programm“), das einen deutlichen Schwerpunkt auf den Datenschutz in diesem Bereich legt.

Eine Druckfassung dieses Jahresberichts ist im EU Bookshop erhältlich.

Volltext des Jahresberichts:
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanish, Französisch, Italian, Polish
Zusammenfassung:
Verfügbare Sprachen: Bulgarian, Czech, Danish, Deutsch, Estonian, Greek, Englisch, Spanish, Französisch, Irish, Italian, Latvian, Lithuanian, Hungarian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Finnish, Swedish
26
Apr
2010

Frühwarn- und Reaktionssystem ("EWRS") - Europäische Kommission

Stellungnahme vom 26. April 2010 zu einer Meldung für die Vorabkontrolle in Bezug auf das Frühwarn- und Reaktionssystem ("EWRS") (Vorgang 2009-0137)

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7
Sep
2009

EudraVigilance database - EMEA

Opinion of 7 September 2009 on a notification for prior checking regarding the EudraVigilance database (Case 2008-402)

EMEA manages the EudraVigilance database whose originates from National Competent Authorities, Market Authorization Holders and sponsors of clinical trials.  The purpose of the database is to evaluate suspected adverse reactions to medicinal products for human use. The EDPS considers that the processing is lawful to the extent that EMEA follows the recommendations included in the Opinion, particularly those regarding the data quality principle.

The EDPS recommended, among others, that EMEA:

  • Engages in an examination of the possibility to minimize the personal data recorded in ICRs as well as of the possibility to anonymise or pseudoanonymise personal information contained in ICRs;
  • Considers whether a  limited conservation period would fulfill the purposes sought by the data processing;
  • Adopts the security measures described in this Opinion.
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