Europäisches Polizeiamt (Europol)
Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäisches Polizeiamt (Europol) und die Widerruf-Entscheidungen 2009/371/JHA und 2005/681/JHA
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.
Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäisches Polizeiamt (Europol) und die Widerruf-Entscheidungen 2009/371/JHA und 2005/681/JHA
Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Marktüberwachung von Produkten und zur Änderung verschiedener Rechtsinstrumente des Europäischen Parlaments und des Rates
Stellungnahme zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über Drogenausgangsstoffe
Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG, der Verordnung (EG) Nr. 1321/2007 der Kommission, der Verordnung (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission und Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010
Antwort auf eine Konsultation über die Übermittlung von Personaldaten an Ständige Vertretungen (Fall 2013-0147)