Staff evaluation - EIT
Stellungnahme vom 16. Dezember 2013 zur Meldung für eine Vorabkontrolle über die Beurteilung von EIT-Bediensteten in der Probezeit (Fall 2013-0813)
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.
Stellungnahme vom 16. Dezember 2013 zur Meldung für eine Vorabkontrolle über die Beurteilung von EIT-Bediensteten in der Probezeit (Fall 2013-0813)
Stellungnahme zu den Vorschlägen für Beschlüsse des Rates über den Abschluss und die Unterzeichnung des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Brief zur Meldung für eine Vorabkontrolle betreffend die Bestimmung von Rechten und Ansprüchen bei Ausscheiden der Bediensteten (Fall 2013-0728) und Bestimmung von Rechten bei Einberufung/Dienstantritt von Bediensteten (Fall 2013-0729), Fusion for Energy
Stellungnahme vom 18. Juli 2013 zur Meldung der Datenschutzbeauftragten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) für eine Vorabkontrolle über die Investigative Data Consultation Platform (Fall 2012-0280)
Stellungnahme über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus, und über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers