Print

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die 2009 rechtsverbindlich wurde, sind die in der EU geschützten Grundrechte in einem einzigen Dokument niedergeschrieben. Diese Rechte, durch die Würde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte der Menschen in der EU gewahrt werden sollen, sind unveräußerlich und universell. Sie umfassen auch das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz, die die Grundlage für die Arbeit des EDSB bilden.

Filters

3
Dec
2010

2009 Jahresberichts - Ein Jahr von großer Bedeutung für das Grundrecht auf Datenschutz

Dieser Bericht zeigt, dass 2009 für das Grundrecht auf Datenschutz von herausragender Bedeutung war. Grund hierfür waren einige wesentliche Entwicklungen: das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, durch den eine solide Rechtsgrundlage für einen umfassenden Datenschutz in allen Bereichen der EU-Politik geschaffen wurde, das Anlaufen einer öffentlichen Konsultation über die Zukunft des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz sowie die Verabschiedung eines neuen politischen Fünfjahresprogramms für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts („Stockholmer Programm“), das einen deutlichen Schwerpunkt auf den Datenschutz in diesem Bereich legt.

Eine Druckfassung dieses Jahresberichts ist im EU Bookshop erhältlich.

Volltext des Jahresberichts:
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanish, Französisch, Italian, Polish
Zusammenfassung:
Verfügbare Sprachen: Bulgarian, Czech, Danish, Deutsch, Estonian, Greek, Englisch, Spanish, Französisch, Irish, Italian, Latvian, Lithuanian, Hungarian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Finnish, Swedish