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Datenübermittlungen

 

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Richtlinie 95/46/EG und auch in der Datenschutz-Grundverordnung, die ab Mai 2018 uneingeschränkt gelten wird, festgelegt sind. Bietet ein Land nach Auffassung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau, unterliegt es denselben Vorschriften wie ein EU-Mitgliedstaat, was bedeutet, dass der Empfänger der Daten in besagtem Land nicht verpflichtet ist, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Übermittlung zu ermöglichen. Die Übermittlung von Daten in ein Land, für das kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, erfordert geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. In ganz bestimmten Fällen können Ausnahmen von dieser Regel gewährt werden. Der Europäische Datenschutzausschuss, dem der EDSB angehört, wird der Kommission Stellungnahmen zu diesem Thema vorlegen.

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7
Apr
2015

Einheitlichen Aufsichtsmechanismus - Europäischen Zentralbank

Stellungnahme zur Meldung des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine Vorabkontrolle der Umgang mit personenbezogenen Daten in den verschiedenen Phasen des Leistungsfeedbackprozesses beim Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) (Fall 2015-0016)

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31
Oct
2014

Newsletter Nr. 43

The October 2014 edition of the EDPS Newsletter covers the upcoming appointment of a new team of EDPS Supervisors, the EDPS Position Paper on international data transfers and many other EDPS activities.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
14
Jul
2014

Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen durch Organe und Einrichtungen der EU

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